Projektförderung der Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern
Die Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern fördert gemeinwohlorientierte, projektbezogene Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern in den Bereichen Naturschutz, Landschaftspflege sowie Aufklärung, Aus- und Fortbildung. Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von projektbezogenen, gemeinwohlorientierten Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern zur Durchführung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten sowie Maßnahmen zur Aufklärung, Aus- und Fortbildung.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Lohnkostenzuschüsse
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektbezogene Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern
- Übereinstimmung mit §37 Abs.3 Naturschutzausführungsgesetz MV
- Nachweis der für Projektdurchführung erforderlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten
- Eigenanteil des Antragstellers
- Keine Förderung bereits begonnener Projekte
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern richtet sich an natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die eigenständig gemeinwohlorientierte Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern realisieren möchten. Gefördert werden ausschließlich einzelne, abgrenzbare Vorhaben in den Bereichen Naturschutz, Landschaftspflege sowie Umweltbildung, Aufklärung, Aus- und Fortbildung. Dabei können Initiativen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung gleichermaßen Anträge einreichen. Anträge werden fortlaufend entgegengenommen, sodass Projektverantwortliche zeitnah eine Entscheidung über eine zweckgebundene, nicht rückzahlbare Förderung erhalten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf innovativen Ansätzen zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz, die gleichzeitig den Erhalt von Lebensräumen und Artenvielfalt vorantreiben.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Übereinstimmung mit § 37 Abs. 3 des Naturschutzausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern sowie der Nachweis der fachlichen und organisatorischen Kapazitäten zur Projektumsetzung. Ein angemessener Eigenanteil der Antragstellenden bildet die Grundlage für eine anteilige oder fehlbedarfsorientierte Finanzierung. Bereits begonnene Maßnahmen und Lohnkostenzuschüsse sind nicht förderfähig. Pro Projekt kann eine Fördersumme von bis zu 1.000 Euro gewährt werden. Durch die kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit lassen sich Projektideen flexibel in die Planungs- und Umsetzungsphasen integrieren, um gezielt Impulse für Naturschutz, Landschaftspflege und umweltpädagogische Angebote im Bundesland zu setzen.
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