Projektförderung der Stiftung "Wegzeichen – Lebenszeichen – Glaubenszeichen"
Finanzielle Förderung für Errichtung, Sanierung oder Restaurierung religiöser Kleindenkmale in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Anträge jeweils zum 15.03., 15.06. und 15.09. eines Jahres einzureichen. Abgeschlossene Projekte sind nicht förderfähig.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhaltung und Errichtung von religiösen Kleindenkmälern (z. B. Feldkreuze, Bildstöcke, Kapellen) sowie Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung des Bewusstseins für ihren religiösen und kulturellen Wert in Orten der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Förderfähige Ausgaben
- Neuerrichtung religiöser Kleindenkmale
- Sanierung
- Restaurierung
- Öffentlichkeitsarbeit
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen
- Abgeschlossene Projekte nicht förderfähig
- Klärung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde
- Einreichung zu den Terminen 15.03., 15.06. und 15.09.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag (PDF)
- Finanzierungsplan (Excel)
- Angebote/Kostenvoranschläge
- Zeitplan
- ggf. Stellungnahme der Kirchengemeinde
- Beschreibung des Objekts mit Bildmaterial
Bewertungskriterien
- Künstlerische und frömmigkeitsgeschichtliche Angemessenheit
- Einbindung in die religiöse Praxis vor Ort
- Vorlagen von Kosten- und Finanzierungsplan
- Eigenanteil von mindestens 50%
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung „Wegzeichen – Lebenszeichen – Glaubenszeichen“ unterstützt die Errichtung, Sanierung und Restaurierung religiöser Kleindenkmale in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Ziel ist es, Feldkreuze, Bildstöcke, Kapellen und ähnliche Zeugnisse christlicher Kultur zu bewahren sowie deren religiöse und kulturelle Bedeutung in der Öffentlichkeit zu stärken. Die Stiftung gewährt pauschal einen Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, wobei ein Eigenanteil in gleicher Höhe erbracht werden muss. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die vor Antragsstellung nicht bereits abgeschlossen sind und deren künstlerische sowie frömmigkeitsgeschichtliche Angemessenheit nachgewiesen wird. Besondere Berücksichtigung finden Vorhaben, die nachhaltig in die religiöse Praxis vor Ort eingebunden sind.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen wie Kirchengemeinden oder Kommunen, die Eigentümer:innen eines Kleindenkmals in der genannten Diözese sind. Anträge können jeweils zum 15.03., 15.06. und 15.09. eingereicht werden und müssen einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan, einen Zeitplan, Angebote oder Kostenvoranschläge sowie eine Objektbeschreibung mit Bildmaterial enthalten. Vor Beantragung empfiehlt sich eine Abstimmung mit der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde. Die Bewertung erfolgt anhand künstlerischer Qualität, Einbindung in die Glaubenspraxis, Vollständigkeit der Finanzierungsunterlagen und Nachweis des geforderten Eigenanteils. Abgeschlossen werden Anträge nach positiver Entscheidung mit einer Endabrechnung, woraufhin der Zuschuss ausgezahlt wird.
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