Projektförderung der Stiftung Zukunft im Wittekindskreis
Die Stiftung Zukunft im Wittekindskreis unterstützt gemeinnützige Projekte mit regionalem Bezug im Kreis Herford. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung unterschiedlicher gemeinnütziger Projekte im Kreis Herford entsprechend den Stiftungszwecken Bildung, Wissenschaft, Kultur, Umwelt und gesellschaftliches Engagement.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Regionaler Bezug zum Kreis Herford
- Nachweis der Steuerbegünstigung
- Projekt darf noch nicht begonnen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag
- Satzung
- Vereinsregisterauszug
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung
- Jahresabschluss
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Regionaler Bezug
- Eigenanteil
- Übereinstimmung mit Stiftungszwecken
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung Zukunft im Wittekindskreis richtet sich an steuerbegünstigte, im Kreis Herford ansässige gemeinnützige Organisationen sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen, die regionale Vorhaben in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur, Umwelt, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Sport oder bürgerschaftliches Engagement planen. Gefördert werden Einzelprojekte mit bislang nicht gestarteter Durchführung, die einen eindeutigen Bezug zum Kreis Herford aufweisen und mit einem angemessenen Eigenanteil untersetzt sind. Anträge können jederzeit eingereicht werden, sollten jedoch spätestens drei Wochen vor einer Kuratoriumssitzung vorliegen. Eine Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten bietet Spielraum für langfristige Initiativen. Die Entscheidung über die Vergabe von Zuschüssen erfolgt durch ein Kuratorium, das die Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken, den regionalen Bezug und den Eigenanteil als zentrale Vergabekriterien heranzieht.
Für die Antragstellung ist ein vollständig ausgefüllter Förderantrag inklusive Satzung, Vereinsregisterauszug, Gemeinnützigkeitsbescheinigung, Jahresabschluss, detaillierter Projektbeschreibung und Finanzierungsplan vorzulegen. Nach positiver Entscheidung ist ein sach- und finanzrechtlicher Verwendungsnachweis zu erstellen, bei Dauervorhaben erfolgt nach zwölf Monaten ein Zwischenbericht. Die Stiftung stellt sowohl Förderrichtlinien als auch Musterformulare bereit. Mit dieser kontinuierlichen Fördermöglichkeit unterstützt die Stiftung nachhaltige Strukturmaßnahmen und fördert beispielgebende Pilotprojekte, innovative Bildungsansätze und Engagement, die langfristig zur Entwicklung und Lebensqualität im Kreis Herford beitragen.
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