Projektförderung der Stockhausen-Stiftung Bildung für benachteiligte Kinder und Jugendliche
Förderung gemeinnütziger Projekte und Einzelpersonen deutschlandweit, die Bildungsangebote für benachteiligte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren umsetzen. Anträge können jederzeit gestellt werden; Bearbeitungszeit ca. 2 Monate.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung von Bildungsangeboten für benachteiligte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren durch Förderung gemeinnütziger Projekte, Initiativen und Einzelmaßnahmen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte und Initiativen müssen als gemeinnützige oder mildtätige Organisationen agieren
- Durchführung in Berlin oder anderen Regionen Deutschlands
- Projektziel: Bildung für benachteiligte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Einzelpersonen benötigen Unterstützung durch eine öffentliche Einrichtung oder einen gemeinnützigen Träger
- Nachweis der Bedürftigkeit (z. B. Berlin Pass oder Nachweis von Transferleistungen)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formular für Einzelmaßnahmen (Foerderantrag_Einzelmassnahme)
- Formular für Projekte (Foerderantrag_Projekte)
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Gemeinnützigkeitsbescheid
Beschreibung
Die Projektförderung der Stockhausen-Stiftung richtet sich an gemeinnützige Einrichtungen, Bildungsträger und Einzelpersonen, die deutschlandweit außerschulische Bildungsangebote für wirtschaftlich, sozial oder anderweitig benachteiligte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren realisieren. Als Zuschussförderung unterstützt das Programm sowohl umfangreiche Vorhaben als auch kleinere Einzelmaßnahmen mit dem Ziel, Chancengleichheit und Teilhabe zu stärken. Es bestehen durchgehende Einreichungsmöglichkeiten, wobei eine Bearbeitungsdauer von circa zwei Monaten zu erwarten ist. Förderanträge werden bevorzugt bis Ende Februar oder Ende September gesichtet, können jedoch jederzeit nach Bedarf eingereicht werden.
Voraussetzungen sind die Gemeinnützigkeit der antragstellenden Organisation oder die Unterstützung durch eine öffentliche Einrichtung bzw. einen mildtätigen Träger im Falle von Einzelpersonen. Zudem ist ein Nachweis der Bedürftigkeit (z. B. Berlin Pass oder anderer Transferleistungsnachweis) erforderlich. Zur Antragstellung gehören das ausgefüllte Formular für Projekte oder Einzelmaßnahmen, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie ein gültiger Gemeinnützigkeitsbescheid. Damit sollen nachhaltige Kooperationen und professionelle Umsetzungen gewährleistet werden, die jungen Menschen langfristig Entwicklungsperspektiven in schulischer und beruflicher Hinsicht eröffnen. Interessierte Initiativen und Projektverantwortete finden die notwendigen Unterlagen bei den Förderanträgen der Stiftung und können sich so gezielt auf die Anforderungen vorbereiten, um bedarfsgerechte Bildungsangebote zu realisieren.
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