Zuschuss

Projektförderung der Teichland-Stiftung (Zuwendungen nach Förderrichtlinie)

Förderung von Projekten, Vorhaben und Veranstaltungen in der Gemeinde Teichland und angrenzenden Gemeinden in Bereichen Mildtätigkeit, Gemeinnützigkeit, Traditionserhalt, Denkmalschutz, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Naturschutz, Sport u. v. m. Anträge jeweils bis 31.12. (für 1. Halbjahr) und 30.06. (für 2. Halbjahr) möglich.

Soziales Bauten und Denkmalschutz Katastrophenschutz Kultur Umwelt-/Naturschutz Sport Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Fördersumme: ab 250 €

Förderziel

Unterstützung gemeinnütziger Vereine, Institutionen und Initiativen mit Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt im Amt Peitz, Landkreis Spree-Neiße und der kreisfreien Stadt Cottbus zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und des Gemeinwohls durch finanzielle Zuwendungen für Projekt-, Vorhaben- und Veranstaltungsförderung.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektbezogene Personal- und Sachkosten
  • Angebote, Gutachten, Genehmigungen
  • Dokumentation und Nachweise

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Nachträglich beantragte oder bereits abgeschlossene Projekte

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt im Amt Peitz, Landkreis Spree-Neiße oder der kreisfreien Stadt Cottbus
  • Antragstellung vor Projektbeginn
  • Mindestförderbetrag 250 €

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular auf Gewährung von Zuwendungen
  2. Verwendungsnachweis
  3. Angebote/Gutachten/Genehmigungen
  4. Einkommens- und Vermögensnachweise (bei Mildtätigkeit)

Bewertungskriterien

  • Relevanz für den Stiftungszweck und die Zielgruppe
  • Nachvollziehbarkeit des Finanzierungsplans
  • Vollständigkeit der Unterlagen

Beschreibung

Die Projektförderung der Teichland-Stiftung richtet sich an gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt im Amt Peitz, im Landkreis Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt Cottbus. Zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements werden Vorhaben in den Bereichen Soziales, Kultur, Umwelt- und Naturschutz, Sport, Aus- und Weiterbildung, Denkmalschutz, Katastrophenschutz, Energieeffizienz und vielen weiteren Themenschwerpunkten mit Zuschüssen ab 250 € unterstützt. Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachkosten, erforderliche Gutachten und Genehmigungen sowie die Dokumentation des Projektverlaufs. Ausgeschlossen sind nachträglich beantragte oder bereits abgeschlossene Vorhaben. Die Fristen für die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen liegen jeweils am 31. Dezember für das erste und am 30. Juni für das zweite Halbjahr. Eine Antragstellung vor Projektbeginn ist zwingend, und der vorgelegte Finanzierungsplan wird auf Vollständigkeit sowie Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien geprüft.

Für die Antragstellung sind das verbindliche Antragsformular, Angebote oder Gutachten, ein Verwendungsnachweis sowie gegebenenfalls Einkommens- und Vermögensnachweise bei mildtätigen Projekten beizufügen. Die Bewertung erfolgt anhand der Relevanz für den Stiftungszweck, der Nachvollziehbarkeit des Finanzierungsplans und der Vollständigkeit der Unterlagen. Nach Projektabschluss ist innerhalb von 30 Tagen ein Verwendungsnachweis mit allen Belegen einzureichen. Die Förderentscheidung trifft der Stiftungsvorstand, und bewilligte Mittel sind innerhalb der festgelegten Förderperiode abzurufen. Durch dieses Förderprogramm werden Initiativen vor Ort nachhaltig gestärkt und das Gemeinwohl in der Region Brandenburg gefördert.

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