Projektförderung der Versicherungskammer Stiftung
Die Versicherungskammer Stiftung fördert unmittelbar gemeinnützige Projekte i.S.d. § 52 AO in Bayern und der Pfalz. Erstanfrage jederzeit formlos per E-Mail möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger Projekte in den Bereichen Lebensrettung, Unfallvermeidung, Prävention von Straftaten, Sicherheit im öffentlichen Verkehr, Feuerwehren, Brandschutz, Brandschutzerziehung, Verkehrssicherheit, Alkoholprävention (Jugendliche), Jugendbildung, Ehrenamt, Aus- und Weiterbildung, Vernetzungsprojekte und soziale Innovationen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reguläre Dauerförderung (in der Regel ausgeschlossen)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnütziger Zweck i.S.d. § 52 AO
- Durchführung des Projekts im Geschäftsgebiet der Versicherungskammer Bayern (Bayern oder Pfalz)
- Steuerbegünstigte Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder geeignete öffentliche Behörden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Erstanfrage-Dokument (max. 4 Seiten, inkl. Tabellen/Grafiken)
- Kopie des aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheids
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien
- Gemeinnützigkeit der Antragstellenden
- Innovationsgehalt des Projekts
- Konzeptionelle und finanzielle Stringenz
Beschreibung
Die Versicherungskammer-Stiftung unterstützt in Bayern und der Pfalz gemeinnützige Vorhaben gemäß § 52 AO, die sich in den Handlungsfeldern Lebensrettung, Unfallvermeidung, Prävention von Straftaten, Sicherheit im öffentlichen Verkehr, Feuerwehren, Brandschutz und Brandschutzerziehung, Verkehrssicherheit, Alkoholprävention bei Jugendlichen, Jugendbildung, Ehrenamt, Aus- und Weiterbildung, Vernetzungsprojekten sowie sozialen Innovationen engagieren. Gefördert werden steuerbegünstigte Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie rechtlich selbstständige Einrichtungen und geeignete öffentliche Behörden, deren Projekte im Geschäftsgebiet der Versicherungskammer Bayern durchgeführt werden. Die Stiftung legt besonderen Wert auf konzeptionelle Stringenz, Innovationsgehalt und Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien und wünscht eine nachhaltige Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und ehrenamtlichen Engagements. Dauerförderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Förderberechtigte können jederzeit eine formlos per E-Mail eingereichte Erstanfrage stellen. Diese sollte in einem Dokument von maximal vier Seiten Projektidee, Finanzierungsplan und relevante Tabellen oder Grafiken enthalten. Nach Eingang erfolgt eine Bestätigung, und innerhalb von bis zu acht Wochen wird über das weitere Vorgehen informiert: Aufforderung zur Antragstellung mit Antragsformular oder ein begründetes Ablehnungsschreiben. Entscheidend für die Auswahl sind Gemeinnützigkeit, finanzielle Plausibilität und strategische Passung. Als Nachweis ist eine Kopie des aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheids beizufügen. Durch das fortlaufende Bewerbungsverfahren können potenzielle Initiator:innen ihr Vorhaben flexibel einreichen und von der Expertise der Stiftung profitieren, um Projekte mit Modellcharakter und hohem gesellschaftlichem Mehrwert zu realisieren.
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