Projektförderung der Zukunft bilden – Andrea & Markus Eisel Stiftung
Die Stiftung fördert Projekte, Forschungsvorhaben und pädagogische Bildungseinrichtungen, die selbstbestimmte Bildung und nachhaltiges Lernen von Kindern und Jugendlichen stärken. Anträge können jederzeit gestellt werden; der Vorstand entscheidet 3–4 Mal im Jahr. Für 2026 sind die Fördermittel bereits ausgeschöpft; Anträge für 2027 werden ab Oktober 2026 entgegengenommen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Initiativen im Bereich Bildung und Erziehung, die selbstbestimmtes Lernen ermöglichen, die freie Entfaltung von Potenzialen unterstützen und nachhaltige Bedingungen für das Lernen und Leben von Kindern und Jugendlichen schaffen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Stipendien an Einzelpersonen
- mildtätige Zwecke
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aktueller Freistellungsbescheid nach §52 Satz 2 Nr. 1, 7, 8 oder 18 AO
- Sitz in Deutschland oder vorherige Klärung der Gemeinnützigkeit bei der Stiftung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung mit Projektplan (Ziele, Zielgruppe, Bedarf, Inhalte, Maßnahmen, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan)
- Kurzvorstellung des Antragstellers (Träger, Organisationsform, Aufgabengebiet, Team)
- Angaben zu Kooperations- und Finanzierungspartnern
- Ansprechpartner:in mit Kontaktdaten
- Angabe der beantragten Summe und Bankverbindung
- aktueller Freistellungsbescheid nach §52 AO
Bewertungskriterien
- Nachhaltiges, selbstbestimmtes bzw. selbstorganisiertes Lernen
- Demokratieprinzip und Kinderrechte
- Ethnische und religiöse Vielfalt
- Gleichberechtigung aller Geschlechtsidentitäten
- Zukunftsperspektiven in benachteiligten Regionen
- Ökologische Zukunft der Erde
Beschreibung
Die Projektförderung der Zukunft bilden – Andrea & Markus Eisel Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen, die selbstbestimmtes Lernen und nachhaltige Bildungsansätze für Kinder und Jugendliche voranbringen. Gefördert werden pädagogische und außerschulische Bildungsprojekte, Forschungs- und Innovationsvorhaben sowie Initiativen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; der Vorstand entscheidet in der Regel drei- bis viermal jährlich. Für das Jahr 2026 sind die Mittel bereits vergeben, Anträge für 2027 werden ab Oktober 2026 berücksichtigt. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 5.000 € pro Jahr bei einer Projektdauer von bis zu 36 Monaten. Nicht förderfähig sind Stipendien an Einzelpersonen sowie mildtätige Zwecke.
Das Förderprogramm zielt darauf ab, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen Kinder und Jugendliche ihre Potenziale entfalten und selbstorganisiert lernen können. Besondere Schwerpunkte liegen auf Demokratiestärkung, Kinderrechten, ethnischer und religiöser Vielfalt sowie Gleichberechtigung aller Geschlechtsidentitäten. Ebenso werden Vorhaben in benachteiligten Regionen und Projekte mit ökologischem Fokus bevorzugt. Antragstellende mit Sitz in Deutschland benötigen einen aktuellen Freistellungsbescheid nach § 52 AO; ausländische Einrichtungen klären ihre Gemeinnützigkeit vorab mit der Stiftung. Erforderliche Unterlagen umfassen eine Projektbeschreibung mit Zielen, Zielgruppen, Maßnahmen- und Finanzplan, eine Kurzvorstellung der Organisation, Angaben zu Kooperationspartner:innen, Kontaktdaten der Ansprechperson sowie die beantragte Summe mit Bankverbindung. Eine formlose Einreichung genügt, woraufhin der Vorstand die Entscheidung im nächsten Fördertermin trifft.
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