Projektförderung durch die Bürgerstiftung Waldsee
Jährliche Projektförderung durch die Bürgerstiftung Waldsee für gemeinnützige Projekte in den Bereichen Bildung, Soziales, Kultur und Umwelt in der Ortsgemeinde Waldsee. Anträge bis 31.08.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Bürgerstiftung Waldsee stärkt das Gemeinwesen der Ortsgemeinde Waldsee, fördert gemeinsame bürgerschaftliche Verantwortung und mobilisiert Kräfte der Innovation durch die Unterstützung von Veranstaltungen, Projekten und örtlichen Einrichtungen in den Bereichen Bildung, Erziehung, Sport, Jugend-, Familien- und Altenhilfe, Kultur, Kunst- und Denkmalpflege, Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege, Heimatpflege, traditionelles Brauchtum sowie mildtätige Zwecke.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Wohnsitz in der Ortsgemeinde Waldsee
- Gemeinnütziger Status oder Förderwürdigkeit als Privater
- Projektzuordnung zu einem in der Satzung genannten Stiftungszweck
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Abschlussbericht nach Projektende
Bewertungskriterien
- Projektzuordnung zu Stiftungszweck
- Innovationspotenzial
- Nachhaltigkeitsbezug
Beschreibung
Die Bürgerstiftung Waldsee vergibt im Jahr 2026 wieder Zuschüsse für gemeinnützige Projekte, die das Zusammenleben in der Ortsgemeinde Waldsee stärken und innovative Impulse setzen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Bildung, Sport, Soziales, Kinder und Jugendliche, Kultur, Umwelt-/Naturschutz, Aus- & Weiterbildung, Kultur & Medien, Arbeit & Soziales sowie Energieeffizienz & Klimaschutz. Ziel ist es, bürgerschaftliche Verantwortung zu mobilisieren und gemeindliche Einrichtungen, Veranstaltungen und Projekte in den Stiftungszwecken Bildung, Erziehung, Sport, Jugend-, Familien- und Altenhilfe, Kultur, Kunst- und Denkmalpflege, Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege, Heimatpflege, traditionelles Brauchtum sowie mildtätige Zwecke zu unterstützen. Die jährliche Zuwendung leistet damit einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und Stärkung des Gemeinwesens in Waldsee (Rheinland-Pfalz).
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Initiativen und Privatpersonen mit Sitz oder Wohnsitz in der Ortsgemeinde Waldsee. Voraussetzung für die Förderung ist die Zuordnung des Projekts zu mindestens einem in der Satzung festgelegten Stiftungszweck sowie das nachgewiesene Innovations- und Nachhaltigkeitspotenzial. Dem Antrag sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung und nach Projektabschluss ein Abschlussbericht beizufügen. Die Entscheidung orientiert sich an den Kriterien Stiftungszweckzuordnung, Innovationspotenzial und Nachhaltigkeitsbezug. Förderanträge können bis zum 31.08.2026 eingereicht werden. Die Bürgerstiftung Waldsee strebt an, den Gemeinsinn vor Ort zu stärken und zukunftsweisende Initiativen nachhaltig zu fördern.
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