Projektförderung Johannes-Bugenhagen-Stiftung
Förderung kirchlicher Projekte und neuer Ansätze im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis zur Stärkung von Seelsorge, Verkündigung, Unterweisung, Mission und Ökumene. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Johannes-Bugenhagen-Stiftung unterstützt seit 2008 das kirchliche Leben im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis. Gefördert werden Projekte und innovative Formate in den Bereichen Seelsorge, Verkündigung, Unterweisung, Mission und Ökumene, um die Verbreitung des Evangeliums zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Projektpersonal
- Material- und Sachkosten
- Veranstaltungsorganisation
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Gehälter außerhalb des Projektpersonals
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zugehörigkeit zum Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis
- Projektdurchführung im Bereich Seelsorge, Verkündigung, Unterweisung, Mission oder Ökumene
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Satzung der Antragstellenden
- Mittelverwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Relevanz für Gemeindearbeit
- Wirksamkeit der Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung
Die Johannes-Bugenhagen-Stiftung stärkt seit 2008 das kirchliche Leben im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis in Mecklenburg-Vorpommern. Unter dem Leitgedanken des Reformators Johannes Bugenhagen fördert die Stiftung innovative Projekte in den Bereichen Seelsorge, Verkündigung, Unterweisung, Mission und Ökumene. Träger:innen sind gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises, die durch kreative Formate – von Open-Air-Krippenspielen bis zu Musicalprojekten und Bildungsveranstaltungen – die Verbreitung des Evangeliums intensivieren. Gefördert werden sowohl Personal- als auch Material- und Sachkosten sowie Aufwendungen für Veranstaltungsorganisation. Rückwirkende Kosten und Gehälter außerhalb des Projektpersonals sind ausgeschlossen.
Anträge können jederzeit eingereicht werden. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zum Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis sowie die Umsetzung eines Vorhabens in den genannten Förderschwerpunkten. Bei der Auswahl spielen der Innovationsgehalt, die Relevanz für die Gemeindearbeit und die Wirksamkeit der Öffentlichkeitsarbeit eine entscheidende Rolle. Für die Bewerbung sind das Antragsformular, die Satzung der Antragstellenden und ein Mittelverwendungsnachweis vorzulegen. Die Zuwendungsform erfolgt als Zuschuss, wobei keine festen Fristen gelten und eine kontinuierliche Mittelvergabe gewährleistet ist. Die Johannes-Bugenhagen-Stiftung leistet so einen nachhaltigen Beitrag, damit kirchliche Initiativen und Gemeinden ihre missionarischen und diakonischen Ziele wirkungsvoll umsetzen können.
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