Zuschuss

Projektförderung (PRO RETINA-Stiftung zur Verhütung von Blindheit)

Förderung innovativer Forschungsprojekte zu Netzhautdegenerationen (Anschub-, Brücken- und Abschlussfinanzierung). Anträge für Volumina über 6.000 € bis 15.02. möglich, für Kleinprojekte (bis 6.000 €) jederzeit.

Wissenschaft Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: 100%

Förderziel

Förderung innovativer Forschungsprojekte von der Grundlagenforschung bis zur klinischen Anwendung im Bereich Netzhautdegenerationen, um neue Therapien, Sehprothesen, Gentherapien und Rehabilitationsmethoden zu entwickeln.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Personalkosten
  • Promotionsstipendien
  • Kleinprojekte: Kongressreisen, Publikationskosten, Probandengelder

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Forschungsarbeiten zu entzündlichen Netzhauterkrankungen
  • Forschungsarbeiten zur diabetischen Retinopathie

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag ausschließlich elektronisch als PDF
  • Einreichung bis 15.02. des Kalenderjahres für Fördervolumina über 6.000 €
  • Anträge unter 6.000 € können jederzeit gestellt werden
  • Antrag in deutscher oder englischer Sprache mit deutscher Zusammenfassung
  • Antragsumfang maximal 15 DIN-A4-Seiten (10-Punkt-Schrift, Literaturverzeichnis ausgenommen)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektantrag gemäß verbindlichem Strukturmuster (Anlage 1)
  2. Verwendungsnachweise mit Originalbelegen
  3. Jährlicher Zwischenbericht bei Projektdauer über 12 Monate
  4. Abschlussbericht über Projektergebnisse

Bewertungskriterien

  • Erwartbarer Nutzen für Betroffene
  • Therapierelevanz und Innovationsgehalt
  • Begründung bei Parallelforschung

Beschreibung

Die PRO RETINA-Stiftung zur Verhütung von Blindheit unterstützt bundesweit innovative Forschungsprojekte im Bereich der Netzhautdegenerationen mit Anschub-, Brücken- und Abschlussfinanzierungen. Gefördert werden Bildungseinrichtungen, öffentliche sowie gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen und Kliniken, die Grundlagen- und klinische Forschung zur Entwicklung neuer Therapien, Sehprothesen, Gentherapien und Rehabilitationsmethoden vorantreiben. Mit einer Förderquote von 100 % erstreckt sich die finanzielle Unterstützung auf Sachkosten, Personalkosten und Promotionsstipendien; Kleinprojekte bis 6.000 € können zudem Kongressreisen, Publikationskosten und Probandengelder abdecken. Anträge für Projekte mit einem Finanzvolumen über 6.000 € sind jährlich bis zum 15. Februar einzureichen, während Kleinprojektanträge jederzeit gestellt werden können.

Bewertet werden Vorhaben nach ihrem erwartbaren Nutzen für Betroffene, dem Innovationsgehalt und der Therapierelevanz; Parallelforschung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Der Antrag ist elektronisch als PDF einzureichen und darf inklusive Literaturverzeichnis maximal 15 DIN-A4-Seiten (10-Punkt-Schrift) umfassen. Er kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden, sofern eine deutsche Zusammenfassung beiliegt. Zur Antragsunterlage gehören das verbindliche Strukturmuster, Verwendungsnachweise sowie bei Projektdauer über zwölf Monate jährliche Zwischenberichte und ein Abschlussbericht. Die PRO RETINA-Stiftung leistet so einen entscheidenden Beitrag, um wegweisende Forschungsansätze zur Sehverbesserung und Blindheitsprävention von der Idee bis zur klinischen Anwendung zu realisieren.

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