Zuschuss

Projektförderung (Stiftung Deutsch-Israelisches Zukunftsforum)

Förderung bilateraler deutsch-israelischer Kooperationsprojekte bis maximal 25.000 Euro. Bewerbung jährlich im Zeitraum 15.03.–15.04. möglich.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Entwicklungszusammenarbeit

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: bis zu 25.000 €

Förderziel

Förderung bilateraler deutsch-israelischer Kooperationsprojekte zwischen deutschen und israelischen Organisationen zur Stärkung der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit, Umsetzung von UN-Nachhaltigkeitszielen und Förderung demokratischer Gesellschaften.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten (Fahrt- und Transportkosten)
  • Verpflegung und Unterbringung
  • Honorarkosten
  • Organisations- und Materialkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen
  • Institutionelle Kosten (laufende Kosten)
  • Projekte mit touristischem oder kommerziellem Hintergrund

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bilateralität: Partnerschaft zwischen deutscher und israelischer Organisation
  • Projektbezug zu mindestens einem UN-Nachhaltigkeitsziel
  • Mindestprojektdauer 6 Monate
  • Projektstart frühestens am 01.07.
  • Diversität und Geschlechtergerechtigkeit in der Teilnehmendengruppe
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Anfrageformular
  2. Ausführlicher Förderantrag

Bewertungskriterien

  • Bilateralität
  • Zielgruppenerreichung
  • Nachhaltigkeit der Projektergebnisse

Beschreibung

Die Projektförderung der Stiftung Deutsch-Israelisches Zukunftsforum richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland, die gemeinsam mit israelischen Partner:innen bilaterale Kooperationsvorhaben realisieren möchten. Gefördert werden Projekte, die zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, zur Demokratiebildung, zur Entwicklungszusammenarbeit oder zur Förderung ländlicher Räume beitragen und mindestens eines der UN-Nachhaltigkeitsziele thematisieren. Der Förderzeitraum beträgt mindestens sechs Monate und kann frühestens am 1. Juli beginnen. Antragsberechtigt sind Initiativen, die Diversität und Geschlechtergerechtigkeit in ihrer Teilnehmendengruppe sicherstellen: Auszubildende, Studierende und Fachkräfte sowie zivilgesellschaftlich Engagierte im Alter von 18–45 Jahren aus Deutschland und Israel. Eine Bilateralität im Projektverlauf – mit gleichgewichtigen Aktivitäten in beiden Ländern – bildet eines der zentralen Bewertungskriterien. Weitere Bewertungsmaßstäbe sind die zielgruppengerechte Ansprache und die Nachhaltigkeit der erzielten Ergebnisse.

Förderfähig sind Sachkosten wie Fahrt- und Transportkosten, Aufwendungen für Verpflegung und Unterbringung, Honorarkosten sowie Organisations- und Materialkosten. Nicht unterstützt werden Baumaßnahmen, institutionelle (laufende) Kosten oder Vorhaben mit touristischem beziehungsweise kommerziellem Hintergrund. Der Zuschuss beträgt bis zu 25.000 Euro. Der mehrstufige Antragsprozess beginnt mit einer Online-Anfrage im jährlichen Bewerbungsfenster vom 15. März bis 15. April. Nach positiver Prüfung erfolgt die Einladung zur Einreichung eines ausführlichen Förderantrags. Benötigte Unterlagen umfassen das ausgefüllte Online-Formular und einen detaillierten Projektantrag. Die Ausschreibung ermutigt dazu, nachhaltige, demokratiefördernde Impulse zu setzen und den transnationalen Dialog zu vertiefen.

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