Projektförderung (Stiftung Deutsch-Israelisches Zukunftsforum)
Förderung bilateraler deutsch-israelischer Kooperationsprojekte bis maximal 25.000 Euro. Bewerbung jährlich im Zeitraum 15.03.–15.04. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung bilateraler deutsch-israelischer Kooperationsprojekte zwischen deutschen und israelischen Organisationen zur Stärkung der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit, Umsetzung von UN-Nachhaltigkeitszielen und Förderung demokratischer Gesellschaften.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten (Fahrt- und Transportkosten)
- Verpflegung und Unterbringung
- Honorarkosten
- Organisations- und Materialkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen
- Institutionelle Kosten (laufende Kosten)
- Projekte mit touristischem oder kommerziellem Hintergrund
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bilateralität: Partnerschaft zwischen deutscher und israelischer Organisation
- Projektbezug zu mindestens einem UN-Nachhaltigkeitsziel
- Mindestprojektdauer 6 Monate
- Projektstart frühestens am 01.07.
- Diversität und Geschlechtergerechtigkeit in der Teilnehmendengruppe
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Anfrageformular
- Ausführlicher Förderantrag
Bewertungskriterien
- Bilateralität
- Zielgruppenerreichung
- Nachhaltigkeit der Projektergebnisse
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung Deutsch-Israelisches Zukunftsforum richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland, die gemeinsam mit israelischen Partner:innen bilaterale Kooperationsvorhaben realisieren möchten. Gefördert werden Projekte, die zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, zur Demokratiebildung, zur Entwicklungszusammenarbeit oder zur Förderung ländlicher Räume beitragen und mindestens eines der UN-Nachhaltigkeitsziele thematisieren. Der Förderzeitraum beträgt mindestens sechs Monate und kann frühestens am 1. Juli beginnen. Antragsberechtigt sind Initiativen, die Diversität und Geschlechtergerechtigkeit in ihrer Teilnehmendengruppe sicherstellen: Auszubildende, Studierende und Fachkräfte sowie zivilgesellschaftlich Engagierte im Alter von 18–45 Jahren aus Deutschland und Israel. Eine Bilateralität im Projektverlauf – mit gleichgewichtigen Aktivitäten in beiden Ländern – bildet eines der zentralen Bewertungskriterien. Weitere Bewertungsmaßstäbe sind die zielgruppengerechte Ansprache und die Nachhaltigkeit der erzielten Ergebnisse.
Förderfähig sind Sachkosten wie Fahrt- und Transportkosten, Aufwendungen für Verpflegung und Unterbringung, Honorarkosten sowie Organisations- und Materialkosten. Nicht unterstützt werden Baumaßnahmen, institutionelle (laufende) Kosten oder Vorhaben mit touristischem beziehungsweise kommerziellem Hintergrund. Der Zuschuss beträgt bis zu 25.000 Euro. Der mehrstufige Antragsprozess beginnt mit einer Online-Anfrage im jährlichen Bewerbungsfenster vom 15. März bis 15. April. Nach positiver Prüfung erfolgt die Einladung zur Einreichung eines ausführlichen Förderantrags. Benötigte Unterlagen umfassen das ausgefüllte Online-Formular und einen detaillierten Projektantrag. Die Ausschreibung ermutigt dazu, nachhaltige, demokratiefördernde Impulse zu setzen und den transnationalen Dialog zu vertiefen.
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