Zuschuss

Projektförderung zur Freiwilligen Rückkehr aus Bayern, zur Reintegration sowie zur Rückkehr- und Reintegrationsvorbereitung

Der Freistaat Bayern fördert Projekte zur freiwilligen Ausreise und nachhaltigen Reintegration ausreisewilliger Personen. Projektideen sind frühzeitig beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern

Förderziel

Durch die staatliche Förderung von Rückkehr- und Reintegrationsprojekten sollen ausreisewillige Personen motiviert werden, den Entschluss zur Rückkehr in ihr jeweiliges Heimatland freiwillig und nach möglichst kurzem Aufenthalt in Deutschland zu treffen. Ein umfassendes Angebot von Unterstützungsleistungen in allen für die Rückkehr relevanten Anliegen soll eine Rückkehr in Würde ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektentwurf muss dem Bedarf des Freistaats Bayern im Bereich der freiwilligen Rückkehr entsprechen
  • Nachweisbare und effektive Intensivierung der freiwilligen Rückkehr aus Bayern

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kurzbeschreibung des Projektes
  2. Vorläufiger Finanzplan

Beschreibung

Der Freistaat Bayern bietet eine fortlaufend verfügbare Projektförderung zur freiwilligen Rückkehr aus Bayern sowie zur Reintegration und zur umfassenden Vorbereitung auf den Wiedereinstieg im Heimatland. Öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und sonstige Vereine können für die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen einen Zuschuss beantragen. Ziel ist es, ausreisewillige Personen durch bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen frühzeitig zu motivieren, den Schritt zur Rückkehr in Würde und nach Möglichkeit innerhalb eines kurzen Aufenthalts in Deutschland zu vollziehen. Ein breit gefächertes Angebot von Rückkehrberatung über Kurzqualifizierungen bis hin zu persönlicher Reintegrationshilfe soll die beruflichen und sozialen Perspektiven im Herkunftsland nachhaltig stärken. Projektträger:innen profitieren dabei von einer engen Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR), das die fachliche Begleitung und administrative Abwicklung sicherstellt.

Projektideen sind jederzeit beim LfAR einzureichen; eine frühzeitige Vorstellung erhöht die Erfolgschancen. Fördervoraussetzung ist ein Nachweis über die passgenaue Ausrichtung auf den Bedarf des Freistaats sowie eine effektive Intensivierung der freiwilligen Rückkehr. Zuwendungsempfänger:innen können sowohl Personalausgaben als auch Sachkosten geltend machen. Zur Antragstellung sind eine Kurzbeschreibung des Projektes und ein vorläufiger Finanzplan vorzulegen. Eine Kofinanzierung durch weitere Fördergeber:innen ist möglich, wobei Höhe und Anteil in Abstimmung festgelegt werden. Die Rechtsgrundlage bildet das Förderprogramm des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Die Förderinitiative richtet sich gleichermaßen an Kommunen, Vereine und Verbände, die sich im Bereich Migration, Arbeit & Soziales für eine humane und nachhaltige Rückkehrförderung engagieren.

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