Projektstipendien der Stiftung ZURÜCKGEBEN
Die Stiftung ZURÜCKGEBEN vergibt jährlich individuelle Projektstipendien an jüdische Frauen in Kunst und Wissenschaft. Für das Förderjahr 2027 können Bewerbungen vom 13.04.2026 bis zum 15.07.2026 eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projektvorhaben jüdischer Frauen in den künstlerischen und wissenschaftlichen Bereichen zur Anerkennung ihres Beitrags zur Kultur- und Wissenschaftslandschaft in Deutschland.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Druckkosten bei Leistungen Dritter
- Lektorats- und Übersetzungsarbeiten durch externe Dienstleister
- Leistungen von Firmen/Unternehmen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Jüdische Frau
- Wohnsitz in Deutschland
- Einreichung eines eigenen Projektvorhabens (max. ein Projekt pro Bewerberin)
- Anerkennung der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
- Beschreibung des Projektvorhabens (2–3 Seiten)
- Tabellarischer Zeitplan der Projektumsetzung
- Tabellarische Kalkulation des Finanzplans
- Lebenslauf/CV mit Darstellung künstlerischer oder wissenschaftlicher Werdegangs und biographischem Bezug zum Judentum
- Ggf. weitere Anhänge (z. B. Exposé, Probekapitel)
Beschreibung
Die Stiftung ZURÜCKGEBEN vergibt für das Förderjahr 2027 individuelle Projektstipendien in Höhe von bis zu 8.000 € an jüdische Frauen mit Wohnsitz in Deutschland. Ziel ist die Anerkennung und Förderung eigenständiger Vorhaben in allen künstlerischen und wissenschaftlichen Disziplinen. Gefördert werden beispielsweise Film-, Literatur-, Bildende und Darstellende Kunst sowie geistes- und naturwissenschaftliche Forschungsprojekte, idealerweise mit einem thematischen Bezug zu jüdischen Lebenswelten. Bewerbungen können vom 13. April bis zum 15. Juli 2026 elektronisch in einer einzigen PDF-Datei (max. 8 MB) eingereicht werden. Voraussetzung für eine Zuwendung ist neben dem Wohnsitz in Deutschland die Anerkennung der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus; Pro Bewerberin wird maximal ein Projektvorhaben berücksichtigt. Nicht förderfähig sind Leistungen Dritter wie Druck-, Lektorats- oder Übersetzungskosten durch externe Dienstleister.
Für die vollständige Bewerbung sind ein ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular, eine Projektbeschreibung (2–3 Seiten), ein tabellarischer Zeitplan, eine präzise Finanzplanung, ein Lebenslauf mit biographischem Bezug zum Judentum sowie gegebenenfalls Exposé oder Probekapitel einzureichen. Nach Eingang der Unterlagen bestätigt eine unabhängige Jury ihre Auswahlentscheidung im November 2026. Die Auszahlung erfolgt über einen Stipendienvertrag direkt an die Geförderte. Seit 1994 hat die Stiftung ZURÜCKGEBEN über 200 Projekte unterstützt und leistet damit einen einzigartigen Beitrag zur Sichtbarmachung jüdischer Künstlerinnen und Wissenschaftlerinnen in Deutschland.
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