QUALITÄTSOFFENSIVE.Hotellerie
Sonderförderung für KMU-Beherbergungsbetriebe in Kärnten bei Investitionen in qualitätsverbessernde Maßnahmen (Projektkosten ab €50.000,–, max. 20 % Zuschuss bis €100.000). Anträge 01.04.2026–31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials sowie Unterstützung der Modernisierung und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von Beherbergungsbetrieben (KMU) in Kärnten durch Investitionen in qualitätsverbessernde Maßnahmen, die das Gästeerlebnis unmittelbar steigern.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter zur Qualitätsverbesserung
- Um- Aus- und Zubauten in Bereichen Zimmer, Restaurant, Bar, Lobby, Rezeption und Erlebnisinfrastruktur
Nicht förderfähige Ausgaben
- Gebäudesanierung (Fassade, Dämmung, Dach, Fenster)
- Energieerzeugung und -technik
- Parkraum und Mitarbeiterunterkünfte
- IT-Ausstattung
- Abfallmanagement
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investitionsstandort in Kärnten
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten in der Fachgruppe Hotellerie
- Aufrechte Klassifizierung mindestens 3-Sterne (Stand 1.1.2022)
- Gewerberechtliche Betriebsart „Hotel“
- Umsatzerlöse bzw. Betriebseinnahmen über €500.000 brutto
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antragsformular
- Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Nachweis der Kategorisierung (3-Sterne)
- Mitgliedsbescheinigung WKK Fachgruppe Hotellerie
- Projektbeschreibung
- Kostenplan
Bewertungskriterien
- Mehrwert für das Gästeerlebnis
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit und Cashflow
- Umsetzungszeitraum und Budgetverfügbarkeit
Beschreibung
Die QUALITÄTSOFFENSIVE.Hotellerie bietet kleinen und mittleren Beherbergungsbetrieben in Kärnten eine gezielte Sonderförderung für Investitionen in qualitätsverbessernde Maßnahmen mit einem Mindestvolumen von 50.000 € und einer maximalen Zuschusshöhe von 20 % (bis zu 100.000 €). Antragsberechtigt sind KMU-Hotels mit Standort in Kärnten, Mitglied der Fachgruppe Hotellerie der Wirtschaftskammer Kärnten, mit mindestens 3-Sterne-Klassifizierung und positivem Cashflow. Gefördert werden aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter sowie Um-, Aus- und Zubauten in Bereichen Zimmer, Restaurant, Bar, Lobby, Rezeption und Erlebnisinfrastruktur. Gebäudesanierungen, Energie- und Parkrauminvestitionen, IT-Ausstattung, Küchen-, Kühl- und Lagerräume sowie Abfallmanagement sind ausgeschlossen. Die Projektdauer beträgt 18 Monate, die Einreichung ist vom 1. April bis 31. Dezember 2026 möglich.
Ziel der Förderung ist es, das Wachstumspotenzial der Beherbergungsbetriebe nachhaltig zu stärken, Modernisierungsprozesse zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit durch unmittelbar wahrnehmbare Verbesserungen des Gästeerlebnisses zu erhöhen. Die Auswahl erfolgt anhand des Mehrwerts für Gäste, der wirtschaftlichen Tragfähigkeit sowie der Umsetzungs- und Budgetstruktur. Für die Antragstellung sind neben dem Online-Formular Jahresabschluss oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Nachweis der Klassifizierung, Mitgliedsbestätigung der Fachgruppe Hotellerie, detaillierte Projektbeschreibung sowie Kostenplan einzureichen. Nach formaler und inhaltlicher Prüfung erhalten Förderwerber:innen bei positiver Entscheidung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der nach erfolgreicher Abrechnung ausgezahlt wird. Durch dieses Programm werden Kärntner Beherbergungsbetriebe befähigt, ihre Servicequalität zu erhöhen, ihre Attraktivität für Gäste zu steigern und langfristig am Markt erfolgreich zu bestehen.
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