Recruiting Grants
Die Stiftung Charité fördert die dauerhafte Gewinnung von erfahrenen und führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für die Lebenswissenschaften und Universitätsmedizin in Berlin durch finanzielle Unterstützung für Bezahlung, Dual Career-Maßnahmen, Zusatzausstattung und Reisemittel. Anträge sind jederzeit möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der dauerhaften Gewinnung von renommierten Lebenswissenschaftlerinnen und Lebenswissenschaftlern für Berlin, um bestehende oder im Aufbau befindliche Forschungsschwerpunkte an der Charité – Universitätsmedizin Berlin gezielt zu stärken und die Diversität in Geschlecht, Herkunft, Internationalität und Alter zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Bezahlung des Recruiting Grantee
- Dual Career-Maßnahmen
- Zusatzausstattung (wissenschaftliches Personal, Sachmittel, Investitionen)
- Reisemittel zur Vorbereitung der Gewinnung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Verwaltungskosten/Overheadpauschalen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag durch mindestens ein Mitglied des Vorstands der Charité (ggf. gemeinsam mit Ko-Antragstellern weiterer beteiligter Einrichtungen)
- Gewinnung muss inhaltlich und finanziell unverzichtbar sein und frühzeitig beantragt werden
- Recruiting Grantee muss mindestens R3-Position (z. B. Nachwuchsgruppenleiter/in, Juniorprofessor/in, Assistant Professor) innehaben
- Qualifikationen und Leistungen des Grantees müssen im Verhältnis zur Karrierestufe deutlich überdurchschnittlich sein
- Nachweis von wettbewerblich eingeworbenen Drittmitteln, insbesondere nach dem "Money Follows Researcher"-Prinzip
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular der Stiftung Charité
- Programminformation
- Finanzplan
- Nachweis eingeworbener Drittmittel (differenziert nach transferierbaren Drittmitteln)
- Darstellung der strategischen Bedeutung des Grantees
- Bekanntgabe der Bewilligungsgrundsätze
- Standards zur Durchführung geförderter Vorhaben
- Datenschutzhinweise
Bewertungskriterien
- Relevanz und Angemessenheit der Finanzierung für die Gewinnung
- Aktuelle Position sowie Qualifikationen und Leistungen im Verhältnis zur Karrierestufe
- Erfolg bei der Einwerbung wettbewerblicher Drittmittel, insbesondere nach dem "Money Follows Researcher"-Prinzip
- Beitrag zur Stärkung eines Forschungsschwerpunkts an der Charité
- Beitrag zur Erhöhung der Diversität (Geschlecht, Herkunft, Internationalität, Alter)
- Dauerhafte Perspektive und Entwicklungspotenzial des Grantees
Beschreibung
Die Stiftung Charité unterstützt mit den Recruiting Grants die langfristige Gewinnung herausragender Lebenswissenschaftler:innen und Universitätsmediziner:innen für Berlin. Im Fokus steht die gezielte Stärkung bestehender oder neu entstehender Forschungsschwerpunkte an der Charité – Universitätsmedizin Berlin. Gefördert werden Wissenschaftler:innen auf Karrierestufe R3 (z. B. Nachwuchsgruppenleiter:in, Juniorprofessor:in, Assistant Professor) und R4 mit überdurchschnittlicher Qualifikation und Leistung. Dabei wird neben der wissenschaftlichen Exzellenz besonderer Wert auf die Förderung der Diversität in Bezug auf Geschlecht, Herkunft, Internationalität und Alter gelegt. Anträge können fortlaufend von Mitgliedern des Vorstands der Charité – gegebenenfalls gemeinsam mit Ko-Antragsteller:innen weiterer beteiligter Einrichtungen – eingereicht werden und müssen frühzeitig erfolgen, um die finanzielle und inhaltliche Unverzichtbarkeit des Förderbeitrags nachzuweisen. Die Auswahl erfolgt anhand klar definierter Kriterien wie Drittmitteleinwerbung („Money Follows Researcher“-Prinzip), Beitrag zur Profilbildung eines Forschungsschwerpunkts und langfristigem Entwicklungspotenzial der oder des Grantee.
Der Zuschuss kann bis zu 750.000 € über maximal 36 Monate umfassen und deckt vier erfolgskritische Komponenten ab: angemessene Bezahlung der oder des Recruiting Grantee, Dual Career-Maßnahmen für die Partner:innen, Zusatzausstattung (wissenschaftliches Personal, Sachmittel, Investitionen) sowie Reisemittel zur Vorbereitung der Berufungsverfahren. Nicht gefördert werden Verwaltungskosten und Overheadpauschalen. Für die Antragstellung sind neben dem Antragsformular der Stiftung Charité eine Programminformation, ein Finanzplan, Nachweise über eingeworbene Drittmittel sowie eine Darstellung der strategischen Bedeutung des oder der gewünschten Talents erforderlich. Die Entscheidung obliegt dem Stiftungsrat, unterstützt durch externe Expert:innen. Reisemittel können bereits vorab ohne Auflage bewilligt werden, während die Auszahlung der Hauptmittel an den erfolgreichen Abschluss der Rekrutierung geknüpft ist.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.