Zuschuss

Referenzförderung für Wiener Arthouse-Kinos

Die Stadt Wien Kultur fördert Wiener Arthouse-Kinos mittels Referenzförderung. Anträge können fortlaufend gestellt werden seit 01.01.2017.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2017
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Förderung von Kinobetrieben an Arthouse-Kinos in Wien, die mit mindestens 50 % ihrer Vorführungen des Vorjahres Programme spielen, wie in der Förderrichtlinie definiert.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Wien
  • Aufrechter Kinokonzession in Wien
  • Maximal 4 Säle und insgesamt 1.500 Sitzplätze pro Kinostandort
  • Regulärer Spielbetrieb an mindestens 250 Tagen im Kalenderjahr
  • Mindestens 50 % Vorjahresvorführungen entsprechend der Förderrichtlinie

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag über das Online-Formular
  2. Einverständniserklärung gemäß Förderrichtlinie
  3. Beilagen laut Förderrichtlinie (z. B. Programmnachweis)

Beschreibung

Die Referenzförderung der Stadt Wien Kultur richtet sich an Wiener Arthouse-Kinos und unterstützt Kinobetriebe, die im Sinne der Förderrichtlinie mindestens 50 % ihres Vorjahresprogramms mit anspruchsvollen Filmreihen bestreiten. Als direkte Zuschussmaßnahme fördert sie jährlich die Standorte, die mit bis zu vier Sälen und maximal 1.500 Sitzplätzen an wenigstens 250 Tagen im Kalenderjahr einen regulären Spielbetrieb nachweisen. Die Fördermittel werden jährlich im Rahmen des Budgets vergeben und dienen der nachhaltigen Stärkung des lebendigen Filmkulturangebots in Wien. Antragstellende Unternehmen profitieren von einem transparenten Verfahren ohne feste Einreichfristen, das seit dem 1. Januar 2017 kontinuierlich verfügbar ist.

Berechtigt sind juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen mit Sitz in Wien und gültiger Kinokonzession. Zur Einreichung ist ein vollständig ausgefüllter Online-Antrag erforderlich, dem die Einverständniserklärung gemäß Förderrichtlinie und alle geforderten Programmnachweise beizulegen sind. Die Abwicklung erfolgt über das Online-Formular der Stadt Wien Kultur (MA 7), das neben dem Antrag auch Details zur Finanzplanung und Beilagenverwaltung bereithält. Durch die flexible Einreichmöglichkeit ohne Fristbindung können Förderinteressierte ihren Antrag jederzeit einreichen und von einer fairen, inklusiven Vergabe profitieren. Weitere Hinweise zur Antragsstellung und Förderhöhe finden sich in der Richtlinie zur Kinoreferenzförderung der MA 7.

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