Referenzförderung für Wiener Arthouse-Kinos
Die Stadt Wien Kultur fördert Wiener Arthouse-Kinos mittels jährlicher Referenzförderung; die Förderhöhen werden jährlich nach Budget veröffentlicht.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Kinobetrieben pro Standort in Wien, die mit mindestens 50 % ihrer Vorführungen des Vorjahres Programme gemäß Richtlinie Punkt 2 gespielt haben.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kinostandort in Wien
- Mindestens 50 % der Vorführungen des Vorjahres entsprechen den in der Richtlinie Punkt 2 beschriebenen Programmen
Beschreibung
Die Referenzförderung für Wiener Arthouse-Kinos zielt darauf ab, das kulturelle Filmangebot der Landeshauptstadt Wien nachhaltig zu stärken. Als jährlicher Zuschuss honoriert sie Kinobetreiber:innen, die an ihren Standorten vorwiegend künstlerisch anspruchsvolle Filmprogramme realisieren. Voraussetzung ist, dass im Vorjahr mindestens die Hälfte der Vorführungen aus jenen Arthouse-Filmen bestand, die gemäß der städtischen Richtlinie zum Fördergegenstand zählen. Mit dieser Förderung werden Programmkinos ausgezeichnet, die durch hochwertige Auswahl und kuratorische Qualität wesentlich zur Filmkultur in Wien beitragen und das Publikum mit vielfältigen, innovativen Inhalten bereichern.
Inhaber:innen von Kinobetrieben mit Sitz und Kinostandort in Wien können den Zuschuss jährlich beantragen, sobald der jeweilige Budgetrahmen durch den Gemeinderatsbeschluss festgelegt ist. Die Höhe der Förderung wird jährlich auf Grundlage der verfügbaren Mittel publiziert und richtet sich pro Standort nach dem Umfang des geförderten Programmanteils. Eine vollständige Einreichung setzt die Erfüllung der Fördervoraussetzung von mindestens 50 % geförderter Vorführungen im Berichtsjahr voraus. Die Vergabe erfolgt durch die Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7), die eine faire, transparente Verteilung und eine gleichberechtigte Förderung unterschiedlicher Kinokonzeptionen gewährleistet. Interessierte Kinobetreiber:innen finden alle Details zur Antragstellung und zu den Richtlinien auf der Website der Kulturabteilung.
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