Regionale Gesundheitsförderung an Intermediäre
Förderung von Maßnahmen und Projekten in Kärnten, die gesundheitsfördernde Prozesse stärken und Beratungs- sowie Dienstleistungsangebote in Lebenswelten wie Kinderbetreuung, Schule, Betrieb oder Gemeinde unterstützen.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden in Kärnten Maßnahmen und Projekte, die auf einen gesundheitsfördernden Prozess abzielen. Im Rahmen dieser Förderung werden Beratungen und Dienstleistungen unterstützt, die darauf abzielen, allen Menschen ein höheres Ausmaß an Selbstbestimmung zu ermöglichen und sie dadurch zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Dabei ist ein zielgruppenspezifischer Ansatz in verschiedenen Lebenswelten und gesundheitsförderliche Veränderungen sowohl auf Ebene des Verhaltens als auch der Verhältnisse umzusetzen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Berücksichtigung der Grundprinzipien der Gesundheitsförderung (positiver Gesundheitsbegriff, Chancengerechtigkeit, Ressourcenorientierung und Empowerment, Setting- und Determinantenorientierung, Zielgruppenorientierung, Partizipation, Vernetzung und Nachhaltigkeit)
- Nachweis der Gemeinnützigkeit und/oder der widmungsgemäßen Verwendung
- Einreichung eines Förderansuchens
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderansuchen
Beschreibung
In Kärnten fördert dieses Zuschussprogramm Maßnahmen und Projekte, die gesundheitsfördernde Prozesse in unterschiedlichen Lebenswelten unterstützen. Im Fokus stehen Beratungs- und Dienstleistungsangebote in Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Betrieben und Gemeinden, die darauf abzielen, Selbstbestimmung zu stärken und gesundheitliches Wohlbefinden nachhaltig zu verbessern. Ein ganzheitlicher Ansatz verbindet Veränderungen auf Verhaltensebene mit strukturellen Anpassungen und berücksichtigt dabei spezifische Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen. Die Initiative orientiert sich an den zentralen Prinzipien der Gesundheitsförderung: einem positiven Gesundheitsbegriff, Chancengerechtigkeit, Ressourcenorientierung sowie Empowerment, Setting- und Determinantenorientierung, Partizipation, Vernetzung und Nachhaltigkeit.
Förderberechtigt sind Intermediärorganisationen – darunter öffentliche Einrichtungen, Non-Profit-Organisationen, Unternehmen, Interessenverbände und sonstige Vereine –, die Sachleistungen in den genannten Settings erbringen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit beziehungsweise der widmungsgemäßen Mittelverwendung sowie die formgerechte Einreichung eines Förderansuchens. Da die Antragstellung ganzjährig möglich ist, unterstützt das Programm flexibel Vorhaben jeder Größenordnung und Laufzeit. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur strukturellen Verankerung von Gesundheitsförderung in Kärnten und motiviert Organisationen, innovative und passgenaue Angebote für ihre Zielgruppen zu realisieren.
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