Zuschuss

Reisebeihilfen (Studien-/Forschungsreisen) – Helmuth von Glasenapp-Stiftung

Zuschüsse für indologische Studien- und Forschungsreisen mit Eigenbeteiligung. Anträge können jederzeit gestellt werden und werden in der Regel einmal jährlich beraten.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung von indologischen Studien- und Forschungsreisen, um wissenschaftliche Vorhaben zu unterstützen, die eine Reise erforderlich machen.

Förderfähige Ausgaben

  • Reisekosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anliegen im Bereich Indologie
  • Nachweis der Eigenbeteiligung an den Kosten (höher als bei DFG üblich)
  • Erklärung, ob ein Antrag bereits bei einer anderen Fördereinrichtung vorliegt
  • Vollständiger Antragseingang bis Mitte Februar eines Geschäftsjahres
  • Abruf der bewilligten Mittel innerhalb von drei Jahren

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Genaue Angaben zum Forschungs- oder Studienplan (Ziele, Dauer, Kosten)
  2. Nachweis über die Eigenbeteiligung
  3. Begründung, warum keine andere Förderung möglich ist
  4. Angaben über frühere oder gleichzeitige Anträge bei anderen Institutionen
  5. Ausbildungsgang, Lebenslauf, Publikationsliste

Bewertungskriterien

  • Wissenschaftlicher Mehrwert und Zweckmäßigkeit der Reise
  • Höhe und Nachweis der Eigenbeteiligung
  • Fehlen alternativer Fördermöglichkeiten
  • Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Stiftung

Beschreibung

Die Helmuth von Glasenapp-Stiftung unterstützt bundesweit indologische Studien- und Forschungsreisen mit finanziellem Zuschuss und Eigenbeteiligung. Ziel dieser fortlaufenden Fördermöglichkeit ist es, wissenschaftlichen Projekten in der Indienforschung den Reiseaufwand zu erleichtern, sofern der Zweck der Reise einen entscheidenden Mehrwert für Forschung und Lehre bietet. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, darunter Studierende, Wissenschaftler:innen und engagierte Forscher:innen, die durch den Aufenthalt vor Ort ihre Untersuchungen vertiefen oder neue Fragestellungen entwickeln möchten. Die Stiftung legt großen Wert darauf, Lücken zu schließen, die von anderen Förderinstitutionen nicht abgedeckt werden, und fördert vornehmlich Vorhaben, deren finanzielle Realisierung auf alternativen Wegen nicht möglich ist.

Für die Antragstellung sind detaillierte Angaben zum geplanten Forschungs- oder Studienvorhaben erforderlich, einschließlich Reisedauer, Kostenaufstellung und Nachweis der Eigenbeteiligung, die über den üblichen Anteilen der DFG liegen sollte. Zudem muss dargelegt werden, warum andere Förderquellen nicht greifen, und angegeben werden, ob zeitgleich Anträge bei weiteren Institutionen laufen. Ein vollständiger Antrag mit Lebenslauf, Publikationsliste und Studienplan sollte idealerweise bis Mitte Februar eines Geschäftsjahres eingereicht werden, da die Begutachtung etwa einmal jährlich erfolgt. Bewilligte Mittel sind innerhalb von drei Jahren abzurufen. Die Entscheidung erfolgt auf Basis von wissenschaftlichem Mehrwert, Zweckmäßigkeit und Übereinstimmung mit den Stiftungsgrundsätzen. Eine zeitnahe Berichtserstattung nach Rückkehr und Veröffentlichung der Forschungsergebnisse ist verbindlich.

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