Zuschuss

Reisekostenförderung Auslandsprojekte von Chören, Nachwuchs- und Amateurensembles

Reisekostenzuschuss für deutsche Nachwuchs- und Amateurensembles sowie Chöre zur Durchführung von Musikprojekten im Ausland. Anträge jederzeit möglich, mindestens 3 Monate vor geplantem Projektbeginn einzureichen.

Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Unterstützung von Nachwuchs- und Amateurensembles sowie Chören aus Deutschland bei der Durchführung von Musikprojekten im Ausland durch Zuschuss zu Reisekosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Reisekosten (günstigstes Angebot)
  • Mehrkosten für nachhaltige Verkehrsmittel (Bahn)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Honorare
  • Kurzreisen
  • Touristische Reisen
  • Projekte im deutschsprachigen Ausland
  • Folkloristische Veranstaltungen

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis über überdurchschnittliche musikalische Leistungen
  • Planung eines Musikprojekts im Ausland
  • Eigenanteil und andere Finanzierungsquellen
  • Projekt umfasst mindestens drei Veranstaltungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Detaillierte Projektbeschreibung
  3. Aktuelles Hörbeispiel (Link)
  4. Selbstbeschreibung des Ensembles inkl. Lebenslauf der Leitung
  5. Konkreter Zeit- und Ablaufplan
  6. Konzertprogramm
  7. Offizielle Bestätigung eines Kooperationsbeteiligten im Ausland
  8. Zwei Kostenvoranschläge
  9. Durchnummerierte Liste der Teilnehmenden

Bewertungskriterien

  • Hohe musikalische Qualität des Ensembles
  • Kulturpolitische Bedeutung für das Zielland
  • Künstlerischer Austausch im Mittelpunkt
  • Schlüssige Programmgestaltung und -ablauf
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei Verkehrsmittelwahl
  • Einladungsschreiben mit Leistungen im Gastland

Beschreibung

Das Goethe-Institut fördert deutschlandweit Reisekosten von Nachwuchs- und Amateurensembles sowie Chören, die ein Musikprojekt im Ausland planen und bereits überdurchschnittliche musikalische Leistungen nachweisen können. Beantragt wird ein Zuschuss für das günstigste Reisekostenangebot sowie für Mehrkosten bei nachhaltigen Verkehrsmitteln wie Bahnfahrten. Gefördert werden nur Projekte mit mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops oder Panels), die einen deutlichen künstlerischen Austausch vor Ort ermöglichen und kulturpolitische Relevanz für das Gastland aufweisen. Eine Vollfinanzierung ist ausgeschlossen: Eigenanteile und weitere Finanzierungsquellen aus öffentlichen oder privaten Mitteln müssen nachgewiesen werden.

Voraussetzung für eine Antragstellung sind ein ausgefülltes Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein aktuelles Hörbeispiel und eine Selbstdarstellung des Ensembles inklusive Lebenslauf der Leitung. Hinzu kommen ein konkreter Zeit- und Ablaufplan, ein Konzertprogramm, eine offizielle Bestätigung des Kooperationspartners im Ausland mit genauer Leistungsbeschreibung, zwei Kostenvoranschläge sowie eine durchnummerierte Teilnehmendenliste. Anträge sind jederzeit möglich, jedoch mindestens drei Monate vor Projektbeginn einzureichen. Bei der Auswahl zählt neben der musikalischen Qualität auch die Schlüssigkeit der Programmgestaltung, der Umfang künstlerischer Partizipation und die Einbindung von Nachhaltigkeitskriterien. Das Förderprogramm richtet sich explizit an Interessensverbände und Vereine, die ihre Konzerttätigkeit und Workshops im internationalen Kontext ausbauen möchten und damit zur globalen Vernetzung der deutschen Musikszene beitragen.

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