Restaurierung von herausragenden Kunstwerken in öffentlichen Sammlungen
Unterstützung von Restaurierungsprojekten für herausragende Kunstwerke in öffentlichen Sammlungen. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Restaurierungsprojekten für bedeutende Werke der bildenden Kunst, kunstgewerbliche Objekte, alte Handschriften und Bestandskataloge in öffentlichen Museen, Bibliotheken und Ausstellungshäusern in Deutschland.
Förderfähige Ausgaben
- Restaurierungskosten
- Materialkosten
- Kosten für Fachpersonal
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung durch öffentliche Sammlungen (Museen, Bibliotheken, Ausstellungshäuser)
- Detaillierte Projektbeschreibung mit Kostenplan und Restaurierungskonzept
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenvoranschlag
- Objektliste
- Nachweis der Institution
Bewertungskriterien
- Bedeutung und Dringlichkeit der Restaurierung
- Wissenschaftlicher und künstlerischer Wert des Objekts
- Nachvollziehbarkeit des Restaurierungskonzepts
Beschreibung
Die Ernst von Siemens Kunststiftung fördert in Deutschland fortlaufend ambitionierte Restaurierungsvorhaben für herausragende Werke der bildenden Kunst, kunstgewerbliche Objekte, alte Handschriften und Bestandskataloge in öffentlichen Museen, Bibliotheken und Ausstellungshäusern. Als unbürokratischer Zuschussgeber unterstützt die Stiftung substanzielle Maßnahmen, die der Erhaltung bedeutender Kulturgüter dienen und deren wissenschaftlicher sowie künstlerischer Wert von besonderer Relevanz ist. Anträge können jederzeit eingereicht werden; eine genaue Projektbeschreibung mit Kostenplan und Restaurierungskonzept bildet dabei die Grundlage für eine zügige Prüfung. Damit können Institutionen in ganz Deutschland von zusätzlicher Finanzierung für Material-, Personal- und Restaurierungskosten profitieren und so die Authentizität und Langlebigkeit ihrer Bestände sichern.
Öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen stellen ihre Anträge über ein umfassendes Bewerbungsverfahren, das neben dem detaillierten Restaurierungskonzept auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung, eine Objektliste und den Nachweis der jeweiligen Institution umfasst. Die Bewilligung orientiert sich an der Dringlichkeit der Maßnahme, der überregionalen Bedeutung des Werkes und der fachlich überzeugenden Darlegung des Vorgehens. Ziel ist es, bedeutende Kulturgüter langfristig zu erhalten und wissenschaftlich aufzuarbeiten – von der Planung bis zur fachgerechten Ausführung durch qualifiziertes Fachpersonal. So trägt die Förderung maßgeblich dazu bei, wertvolle Bestände für künftige Generationen erlebbar zu machen.
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