Richtlinie zur Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins im Land Brandenburg
Förderung zum Erhalt und zur Wiederherstellung biologischer Vielfalt sowie zur Stärkung des Umweltbewusstseins und der Bildung für nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum Brandenburgs. Anträge können jederzeit gestellt werden, nächster Auswahlstichtag ist der 06.07.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Förderung ist die Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie der Erhalt von Lebensräumen und Landschaften insbesondere durch die Umsetzung der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der europäischen Vogelschutzrichtlinie. Durch Bildung für nachhaltige Entwicklung werden Akteure befähigt, aktiv zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Zudem wird die Lebensqualität im ländlichen Raum erhalten und verbessert und Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung durch Verbesserung des Naturerlebnisangebots geschaffen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Gemeinkosten
- Sachkosten
- Honorarkosten
- Investitionskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Tieren
- Schuldzinsen, Bußgelder
- Eigenleistungen
- Investitionen zur Erfüllung gesetzlicher Mindeststandards
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fachliche Qualifikation der beteiligten Personen
- Nachweis des Eigentums oder Nutzungsrechts über die Dauer der Zweckbindungsfrist
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis des Eigentums oder Nutzungsrechts
- Nachweis fachliche Qualifikation
- Stellenbeschreibung
- Kalkulation der Projektstunden
Bewertungskriterien
- Relevanz für Natura 2000 und FFH-/Vogelschutzrichtlinie
- Beitrag zur Erhaltungszustandsverbesserung
- Fachliche Qualifikation der Antragstellenden
Beschreibung
Die Richtlinie zur Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins unterstützt Initiativen in Brandenburg, die den Erhalt und die Wiederherstellung biologischer Vielfalt sowie die Sensibilisierung für nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum vorantreiben. Gefördert werden Akteur:innen aus öffentlichen Verwaltungen, kommunalen Einrichtungen, Umwelt- und Klimaschutzorganisationen sowie Bildungseinrichtungen, die Projekte zu Naturschutzfachplanungen, Umweltbildung, Investitionen in naturschutzgerechte Infrastruktur oder Besucher- und Freizeitinfrastruktur realisieren. Die Förderbereiche reichen von naturschutzfachlichen Studien, Managementplänen und Grünordnungsplänen über bildungsbezogene Konzepte und Aktionen bis hin zu Maßnahmen der Renaturierung, Kunst und Technik für naturschutzgerechte Bewirtschaftung. Die Förderquote liegt je nach Gegenstand zwischen 50 % und 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Finanziert werden Personalkosten, Gemein- und Sachkosten, Honorar- und Investitionskosten. Für ausgewählte Bereiche – etwa Umweltbildung oder Projektsensibilisierung – gelten vereinfachte Kostenpauschalen. Antragstellende können jederzeit eine Förderung über das Online-Antragssystem „Internetantragstellung Projektförderung (IAP)“ beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einreichen. Nächster Auswahlstichtag ist der 6. Juli 2026, Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2027. Erforderliche Unterlagen umfassen Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Nachweise zu fachlicher Qualifikation und Flächeneigentum sowie Stellenbeschreibung und Kalkulation der Projektstunden. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg bewilligt die Zuwendungen nach fachlicher Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt und nach Projektbewertung anhand transparenter Auswahlkriterien. Dieses Förderangebot zielt darauf ab, Lebensräume zu schützen, Umweltwissen zu stärken und nachhaltige Entwicklung in Brandenburg zu fördern.
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