Richtlinien 2026 zur Förderung der Sanierung von Eigenheimen für den privaten Wohnbau
Förderung der Sanierung von burgenländischen Eigenheimen (mindestens 20 Jahre alt) mit einem nichtrückzahlbaren Ankaufsbonus. Anträge können von 01.01.2026 bis 31.12.2026 eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Sanierung an oder in burgenländischen Eigenheimen, deren Baubewilligung zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegt; Bonus für Zubau/Ausbau bzw. Fertigstellung nicht geförderter Rohbauten; Gewährung eines nichtrückzahlbaren Zuschusses (Ankaufsbonus).
Förderfähige Ausgaben
- Sanierungsmaßnahmen am Eigenheim
- Zubau oder Ausbau von Wohneinheiten
- Fertigstellung nicht geförderter Rohbauten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentum an einem burgenländischen Eigenheim mit Baubewilligung ≥ 20 Jahre alt
- Hauptwohnsitz im Burgenland seit mindestens 2 Jahren
- Einkünfte unterliegen der österreichischen Einkommensteuer oder sind gleichgestellt
- Keine Vermietung des geförderten Objekts
- Verpflichtung, im sanierten Objekt den Hauptwohnsitz zu begründen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Baubewilligung/Baufreigabe und Bauplan
- Energieausweis inkl. OI3-Ökokennzahl
- Einkommensnachweise
- Gemeindebestätigung
- Nachweise über Bonusmaßnahmen (Rechnungen, Lageplan)
Beschreibung
Die Richtlinien 2026 des Landes Burgenland fördern die umfassende Sanierung burgenländischer Eigenheime, deren Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Gefördert werden energetische Modernisierungen, der Ausbau bestehender Rohbauten sowie die Schaffung zusätzlichen Wohnraums durch Zubau oder Ausbau. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Ankaufsbonus, der als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt wird. Die Basisförderung orientiert sich an der Wohnnutzfläche und den Energiekennzahlen (Heizwärmebedarf oder Gesamtenergieeffizienz-Faktor) und kann durch Bonusbeträge wie Kindersteigerungsbetrag, Sozialzuschlag, Barrierefreiheit, bodenverbrauchsparendes Bauen, Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang sowie Dach- und Fassadenbegrünung erhöht werden. Die Förderhöhe darf 70 % der Gesamtbaukosten nicht überschreiten. Zur Erreichung eines hohen ökologischen Standards muss ein hocheffizientes alternatives Energiesystem eingebaut werden.
Förderungswerber:innen sind natürliche Personen mit ständigem Hauptwohnsitz im Burgenland, die seit mindestens zwei Jahren in Österreich leben und Einkünfte erzielen, die der österreichischen Einkommensteuer unterliegen. Das Haushaltseinkommen darf feste Obergrenzen nicht überschreiten (z. B. 88.000 € bei fünf Personen), und das zu fördernde Objekt muss nach Abschluss der Sanierung den Hauptwohnsitz der Antragstellenden bilden. Anträge können von 01. 01.2026 bis 31. 12.2026 gestellt werden. Beizulegen sind u. a. das vollständig ausgefüllte Antragsformular, Baubewilligung mit Bauplan, ein Energieausweis inkl. Ökokennzahl, Einkommensnachweise, eine Gemeindebestätigung und Nachweise über Bonusmaßnahmen (z. B. Rechnungen, Lageplan). Die Anträge sind digital per E-Mail an [email protected] zu übermitteln. Die Projektförderung hat eine maximale Laufzeit von zwölf Monaten ab Bewilligung. Die Förderstelle des Amtes der Burgenländischen Landesregierung – Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung – steht für fachliche Auskünfte zur Verfügung.
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