Zuschuss

Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (FwZR)

Der Freistaat Bayern unterstützt bayerische Kommunen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, -geräten, Einrichtungen und dem Bau von Übungshäusern durch staatliche Zuschüsse.

Katastrophenschutz Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern

Förderziel

Ziel ist es, den Kommunen die Beschaffung von für den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst notwendigen Feuerwehrfahrzeugen, Ausrüstungen und Übungseinrichtungen zu ermöglichen sowie die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren zu erhalten oder zu verbessern.

Förderfähige Ausgaben

  • Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen
  • Beschaffung von Feuerwehrgeräten
  • Ausstattung von Schlauchpflegeeinrichtungen
  • Atemschutzwerkstätten
  • Atemschutzübungsanlagen
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahmen müssen der Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben im abwehrenden Brandschutz und technischen Hilfsdienst dienen
  • Nachweis der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der beantragten Maßnahmen
  • Fachliche Stellungnahme des zuständigen Kreis- oder Stadtbrandrats bzw. des Leiters der Berufsfeuerwehr

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag nach Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien
  2. Fachliche Stellungnahme des Kreis- bzw. Stadtbrandrats oder Leiters der Berufsfeuerwehr

Bewertungskriterien

  • Eignung für kommunale Pflichtaufgaben im Brandschutz und technischen Hilfsdienst
  • Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern gewährt öffentlichen Einrichtungen staatliche Zuschüsse zur Stärkung des kommunalen Feuerwehrwesens. Kommunen erhalten finanzielle Unterstützung für die Erst- und Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen sowie -geräten und für den Ausbau spezieller Infrastruktur wie Schlauchpflegeeinrichtungen, Atemschutzwerkstätten und Übungsanlagen. Auch der Neubau von Übungshäusern wird gefördert. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst gemäß Bayerischem Feuerwehrgesetz nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln. Durch diese kontinuierlich verfügbaren Fördermittel lassen sich wesentliche Investitionen in moderne Ausrüstung und Übungseinrichtungen realisieren, um Einsatzkräfte bestmöglich auf künftige Herausforderungen vorzubereiten.

Förderfähig sind Kommunen in Bayern, die ihre Pflichtaufgaben im Brandschutz und technischen Hilfsdienst erfüllen. Voraussetzung für einen Antrag ist der Nachweis von Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahme sowie eine fachliche Stellungnahme des zuständigen Kreis- oder Stadtbrandrats beziehungsweise der oder des Leitenden der Berufsfeuerwehr. Die Beantragung erfolgt jederzeit über die jeweilige Regierungsbehörde, wobei die zur Antragstellung erforderlichen Formulare nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien (FwZR) zu verwenden sind. Bewertet werden insbesondere die Eignung für kommunale Pflichtaufgaben und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen. Mit dieser zielgerichteten Förderung stärkt das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Einsatzfähigkeit und Sicherheit vor Ort und trägt dazu bei, bayerische Kommunen bestmöglich für den Katastrophen- und Brandschutz zu rüsten.

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