SäLa-BNE: Bildungsarbeit in Sachsen
Förderprogramm für Kleinprojekte zur Umsetzung der Sächsischen Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung durch eingetragene, gemeinnützige Vereine in Sachsen. Anträge für Projekte ab 2026 fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Kleinprojekten, die Maßnahmen der Sächsischen Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung umsetzen und damit in den sechs Bildungsbereichen (Frühkindliche Bildung, Allgemeinbildende Schulen, Berufliche Bildung, Hochschulen, Non-formales und informelles Lernen, Kommune) einen messbaren Beitrag leisten.
Förderfähige Ausgaben
- Unterkunft und Verpflegung
- Reise- und Fahrtkosten
- Sachkosten
- Personalkosten
- Honorare
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Einzelausgaben ohne Bildungscharakter
- Kosten für reine kulturelle Aktivitäten ohne BNE-Inhalte
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eingetragene, gemeinnützige Vereine mit Sitz im Freistaat Sachsen
- Projektmaßnahmen müssen auf dem Gebiet des Freistaat Sachsen durchgeführt werden
- Ausrichtung an der Sächsischen Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung
- Projektcharakter mit deutlichem Bildungsfokus
- Beachtung des Beutelsbacher Konsenses
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular SäLa-BNE
- Projektbeschreibung SäLa-BNE
- Ausgaben- und Einnahmenplan SäLa-BNE
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Kopie der Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Sächsischen Landesstrategie BNE
- Bildungscharakter des Projekts
- Einbindung multiperspektivischer Zielgruppen
- Berücksichtigung des Beutelsbacher Konsenses
- Nachweis von Wirkungszielen
Beschreibung
Das Programm SäLa-BNE fördert eingetragene, gemeinnützige Vereine mit Sitz im Freistaat Sachsen bei der Umsetzung von Kleinprojekten zur Sächsischen Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung. Innerhalb einer Projektlaufzeit von bis zu zwölf Monaten können Vorhaben in den sechs Bildungsbereichen – von der frühkindlichen Betreuung über allgemeinbildende Schulen, berufliche Bildung und Hochschulen bis zu non-formalem Lernen und kommunalen Bildungsangeboten – realisiert werden. Gefördert werden beispielweise Workshops, Exkursionen, Fortbildungen für Multiplikator:innen und die Entwicklung von Bildungsmaterialien. Als Festbetragsfinanzierung stehen bis zu 6.000 € pro Projekt zur Verfügung, die für Unterkunft, Verpflegung, Reise- und Fahrtkosten, Sach- und Personalkosten, Honorare, Ehrenamtspauschalen sowie Verwaltungskosten eingesetzt werden können. Nicht zulässig sind dagegen Einzelanschaffungen ohne begleitenden Bildungscharakter oder rein kulturelle Aktivitäten ohne BNE-Bezug. Bei der Projektplanung sind die Ausrichtung an den Zielen der Landesstrategie, die Einhaltung des Beutelsbacher Konsenses und eine multiperspektivische Einbindung der Zielgruppen verbindlich.
Das Antragsverfahren ist fortlaufend geöffnet: Für Projektebeginn 2025 beträgt die Frist der postalischen und elektronischen Einreichung spätestens 20.11.2025, für Vorhaben ab 2026 ist eine Beantragung ohne feste Fristen möglich. Der Förderantrag umfasst das Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Einnahmen- und Ausgabenplan sowie Vereinsunterlagen (Vereinsregisterauszug, Satzung, Freistellungsbescheid). Die Entscheidung orientiert sich an inhaltlichen Kriterien wie dem Beitrag zur Landesstrategie BNE, dem Bildungscharakter, der Zielgruppeneinbindung und dem Nachweis von Wirkungszielen. Die Maßnahme wird durch Steuermittel des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus unterstützt und zielt darauf ab, nachhaltiges Denken und Handeln in Sachsen messbar voranzubringen.
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