Zuschuss

Sanierung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen - Mietwohnungen

Direkte Förderungen für Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Wohnhäusern mit mehr als 3 Mietwohnungen in Oberösterreich. Kein begrenztes Fördervolumen, Anträge jederzeit möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Gefördert werden Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen und die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzten Gebäuden gemäß Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 und Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020.

Förderfähige Ausgaben

  • Sanierungsmaßnahmen
  • Erweiterungsmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnhaus in Oberösterreich mit mehr als 3 Wohnungen
  • Einhaltung bautechnischer und energetischer Mindestanforderungen gemäß Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020

Beschreibung

Direkte Zuschüsse unterstützen Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Wohnhäusern mit mehr als drei Mietwohnungen in Oberösterreich. Unter der Oö. Wohnbauförderungsgesetzgebung 1993 sowie der Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020 fördert das Programm die energetische und bautechnische Modernisierung ebenso wie den Ausbau von Bestandsgebäuden. Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen können fortlaufend Anträge einreichen, da kein begrenztes Fördervolumen besteht. Damit werden Impulse für zukunftsorientierten Wohnungsbau und eine nachhaltige Stadtentwicklung gesetzt, die zu einer Verbesserung der Wohnqualität und Energieeffizienz beitragen. Die Zielsetzung umfasst zudem die Schaffung neuen Wohnraums in bislang nicht für Wohnzwecke genutzten Gebäuden, um den wachsenden Bedarf an Mietwohnungen in der Region zu decken.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Standort in Oberösterreich sowie der Nachweis, dass das geförderte Wohnhaus über mindestens vier Wohnungen verfügt. Zudem müssen bautechnische und energetische Mindestanforderungen gemäß der Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020 erfüllt werden. Gefördert werden sämtliche Kosten im Zusammenhang mit Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen, die von qualifizierten Anbieter:innen von Sachleistungen umgesetzt werden. Das Programm wendet sich insbesondere an private Bauherr:innen, Wohnungssuchende und gemeinnützige Träger, die in Zusammenarbeit mit Expert:innen des Wohnbaulandes Oberösterreich effiziente und nachhaltige Modernisierungsprojekte realisieren möchten. Dank der jederzeitigen Einreichungsmöglichkeit erhalten Initiativen aller Größenordnungen Planungssicherheit für eine langfristig tragfähige Wohnraumförderung.

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