Zuschuss

Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr - Kostenersätze an Schulerhalter oder an Gemeinden

Kostenersatz für Gemeinden oder Schul­erhalter in Österreich für die Beförderung von Schüler/innen zwischen Wohnung und Schule. Nur für Schüler/innen unter 24 Jahren.

Bildung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Fördersumme: 14,8 Mio. € Budgetvolumen pro Jahr (Gesamt)

Förderziel

Erstattung der anfallenden Kosten für die Schülerbeförderung im Gelegenheitsverkehr zwischen der inländischen Wohnung und der Schule für Schüler/innen, die zu Beginn des Schuljahres das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten der Schülerbeförderung im Gelegenheitsverkehr

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellerin bzw. Antragsteller ist eine Gemeinde oder ein Schul­erhalter
  • Schüler/innen dürfen zu Beginn des Schuljahres das 24. Lebensjahr nicht vollendet haben
  • Fahrten müssen zwischen der inländischen Wohnung und der Schule stattfinden

Beschreibung

Die bundesweit ausgeschriebene Förderung „Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr“ unterstützt öffentliche Einrichtungen und Bildungsträger bei der Organisation und Finanzierung von Schüler:innenbeförderungen zwischen der inländischen Wohnung und der besuchten Schule. Gefördert werden Gemeinden und Schul­erhalter:innen, die die Transportleistungen für Schüler:innen unter 24 Jahren eigenverantwortlich durchführen und die anfallenden Kosten tragen. Ziel ist es, den Lastenausgleich zwischen Eltern mit Unterhaltspflichten und kinderlosen Personen zu stärken und Chancengleichheit im Bildungsbereich zu gewährleisten. Antragsberechtigt sind ausschließlich jene Gemeinden und Schul­erhalter:innen, deren Schüler:innen zum Beginn des Schuljahres das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Fahrten im Gelegenheitsverkehr stattfinden.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und verfügt über ein jährliches Gesamtvolumen von 14,8 Millionen Euro. Anträge können fortlaufend beim Bundeskanzleramt – Sektion VI Familie und Jugend – eingebracht werden. Förderfähig sind sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Schüler:innen im Gelegenheitsverkehr entstehen. Durch dieses kontinuierliche Förderangebot werden finanzielle Entlastungen für Kommunen und Schulträger:innen erzielt sowie nachhaltige Mobilitätslösungen für Kinder und Jugendliche gefördert. Weitere Details zur Antragstellung und zu den Fördervoraussetzungen können beim Bundeskanzleramt erfragt werden; eine Frist für Einreichungen besteht nicht.

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