Schulbeihilfen, Heimbeihilfen, Fahrtkostenbeihilfe für SchülerInnen
Schul-, Heim- und Fahrtkostenbeihilfen für Schüler:innen an medizinisch-technischen Schulen und Schulen für medizinische Assistenzberufe in Österreich.
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Förderkriterien
Förderziel
Nach dem Schülerbeihilfengesetz 1983 sollen Schüler:innen an Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst (MTF) sowie an Schulen für medizinische Assistenzberufe finanziell unterstützt werden durch Gewährung von Schulbeihilfe, Heimbeihilfe und Fahrtkostenbeihilfe.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Besuch einer Schule für medizinisch-technischen Fachdienst (MTF) oder einer Schule für medizinische Assistenzberufe
Beschreibung
Die laufend verfügbare Fördermaßnahme unterstützt Schüler:innen an medizinisch-technischen Schulen (MTF) sowie an Schulen für medizinische Assistenzberufe in ganz Österreich durch Zuschüsse zu Schul-, Heim- und Fahrtkosten. Gefördert werden Privatpersonen gemäß dem Schülerbeihilfengesetz 1983, um eine chancengleiche Ausbildung im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen zu ermöglichen. Ziel ist es, die finanzielle Belastung während der Aus- und Weiterbildung zu reduzieren und so einen Beitrag zur Sicherstellung einer hochwertigen, flächendeckenden Gesundheitsversorgung zu leisten. Die Zuwendungen erstrecken sich auf monatliche Pauschalbeträge für den Besuch der Ausbildungsstätte, die Unterbringung außerhalb des Hauptwohnortes sowie die notwendigen Wege zwischen Unterkunft und Schule.
Interessent:innen sind alle Schüler:innen, die ihre Ausbildung im medizinisch-technischen Fachdienst oder in medizinischen Assistenzberufen absolvieren und dafür eine Schule in Österreich besuchen. Voraussetzung für den Antrag ist der Nachweis der Schulzugehörigkeit an einer entsprechenden Ausbildungseinrichtung. Da Anträge jederzeit gestellt werden können, entfällt eine feste Frist, wodurch flexibel auf individuelle Ausbildungsverläufe eingegangen wird. Die Abwicklung liegt in der Verantwortung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion VI. Durch den Zuschuss entsteht für Fördernehmende eine unmittelbare Entlastung bei den laufenden Kosten, während das Ministerium über die jährlichen Auszahlungen die Wirksamkeit der Maßnahme transparent dokumentiert und regelmäßig anpasst.
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