Schwangerenhilfe der Thüringer Stiftung HandinHand
Finanzielle Hilfen für Schwangere in wirtschaftlichen Notlagen in Thüringen (z. B. Umstandskleidung, Babyausstattung, Kinderzimmereinrichtung). Anträge vor der Geburt über Schwangerschaftsberatungsstellen möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung von werdenden Müttern in wirtschaftlichen Notlagen, zum Erwerb von Umstandskleidung, Babyausstattung und Einrichtung für das Kinderzimmer, um eine unbeschwerte Vorbereitung auf die Geburt zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Umstandskleidung
- Babyausstattung
- Kinderzimmereinrichtung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Thüringen
- Antragstellung vor der Geburt über eine anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle
- Nachweis wirtschaftlicher Notlage
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Erklärung
- Kopie des Mutterpasses
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Einkommensnachweise
- Nachweis über einmalige Leistungen nach SGB II/XII oder AsylbLG
- Nachweis über Wohnsituation (Mietvertrag)
- Kaufbelege und Kaufverträge
- Geburtsurkunde
Beschreibung
Die Schwangerenhilfe der Thüringer Stiftung HandinHand bietet werdenden Müttern in Thüringen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, unbürokratische finanzielle Zuschüsse für essenzielle Anschaffungen. Gefördert werden unter anderem Umstandskleidung, Babyausstattung und die Einrichtung des Kinderzimmers, um eine sorgenfreie Vorbereitung auf die Geburt zu ermöglichen. Voraussetzung für die Zuwendung ist der Nachweis des Wohnsitzes in Thüringen sowie der wirtschaftlichen Bedarft über Einkommenserklärungen, Bescheide nach SGB II/XII oder Asylbewerberleistungsgesetz und eine Bestätigung der individuellen Lebenssituation. Die tatsächliche Verwendung der Mittel ist durch Kaufbelege, Verträge und nachträglich durch Einreichung der Geburtsurkunde zu dokumentieren.
Anträge können fortlaufend vor der Entbindung ausschließlich über anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen gestellt werden, wobei die jeweilige Beratungsfachkraft alle erforderlichen Unterlagen – darunter das ausgefüllte Antragsformular, Kopien des Mutterpasses sowie des Personalausweises oder Reisepasses, Einkommens- und Mietnachweise – prüft und an die Stiftung weiterleitet. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht, doch die kontinuierliche Vergabe richtet sich nach der Dringlichkeit und dem individuellen Bedarf der Antragsteller:innen. Dank der Unterstützung durch den Freistaat Thüringen und die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ kann die Stiftung Schwangeren in schwierigen Lebenslagen gezielt zur Seite stehen und einen wertvollen Beitrag für einen gelingenden Start ins Familienleben leisten.
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