Zuschuss

Sonder-Investitionsprogramm "Sportland Hessen"

Förderung von Sanierung, Modernisierung und Erweiterung von Sportstätten in Hessen. Anträge jederzeit möglich.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Fördersumme: max. 30% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 50.000 € pro Projekt
Förderquote: bis zu 30%

Förderziel

Erhaltung und Anpassung der Sportinfrastruktur in Hessen durch dringend notwendige Sanierungs-, Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen für den Breiten- und Spitzensport.

Förderfähige Ausgaben

  • Bau- und Investitionskosten
  • Honorarkosten
  • Personalkosten
  • Sachkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten für private gewerbliche Sportstätten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betreiber oder Eigentümer von Sportstätten in Hessen
  • Sportstätten privater gewerblicher Träger werden nicht gefördert
  • Eigenmittelnachweis erforderlich
  • Nachweis der Eintragung in die Sportstättendatenbank

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular Sportland Hessen
  2. Merkblatt Eigenleistungen
  3. Kostenschätzung/Kostenberechnung
  4. Finanzierungsplan mit Nachweisen
  5. Nachweis der Eigenleistungen
  6. Nachweis der Gemeinnützigkeit (für Vereine)
  7. Zuwendungsbescheide Dritter
  8. Baupläne und Lageplan
  9. Stellungnahmen der Kommune/Landkreis/Sportkreis
  10. Nachweis der Eigentumsverhältnisse

Beschreibung

Das Sonder-Investitionsprogramm für den Sport in Hessen fördert die substanzerhaltende Sanierung, Modernisierung und bedarfsorientierte Erweiterung bestehender Sportstätten. Mit dem Beschluss des Haushaltsgesetzes 2007 hat der Hessische Landtag ein Instrument geschaffen, das sowohl den Breiten- als auch den Spitzensport nachhaltig stärkt. Gemeinnützige Vereine und kommunale Träger, die Sportanlagen in Hessen betreiben oder besitzen, können jederzeit Anträge einreichen. Auf diese Weise wird die regionale Sportinfrastruktur weiterentwickelt und an aktuelle Anforderungen angepasst, was langfristig zu attraktiveren Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten beiträgt.

Die Finanzierung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 50.000 € pro Vorhaben. Förderfähige Ausgaben umfassen Bau- und Investitionskosten, Honorarkosten sowie Personal- und Sachkosten. Voraussetzung ist der Nachweis eigener Mittel, die Registrierung in der hessischen Sportstättendatenbank sowie die Vorlage einer detaillierten Kostenschätzung, eines Finanzierungsplans mit Nachweisen und eines Bau- bzw. Lageplans. Erforderliche Unterlagen beinhalten zudem das Antragsformular, Merkblatt Eigenleistungen, Stellungnahmen der Kommune oder des Landkreises sowie den Nachweis der Eigentums- und Gemeinnützigkeit. Dank fortlaufender Fördermöglichkeiten bietet sich eine flexible Planungs- und Umsetzungsphase, die Vereine und Kommunen bei der nachhaltigen Aufwertung ihrer Sportstätten unterstützt.

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