Zuschuss

Sonderförderung für die Besuchspflicht (verpflichtendes Kinderbetreuungsjahr)

Sonderförderung der Betreuungskosten für besuchspflichtige Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr in Salzburg. Öffentliche Erbringer erhalten 900 € und private Träger 1.800 € pro Kind und Jahr. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
24.09.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Salzburg
Fördersumme: 900 € (öffentliche Rechtsträger) bzw. 1.800 € (private Rechtsträger) pro Kinderbetreuungsjahr
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Zuschuss zu den laufenden Betreuungskosten für besuchspflichtige Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr gemäß Artikel 15a B-VG.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kinder mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, die bis zum 31.08. eines Kalenderjahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben.
  • Anspruchsberechtigt sind alle Rechtsträger von Kindergärten und alterserweiterten Gruppen im Bundesland Salzburg.
  • Antragstellung erforderlich.

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag

Beschreibung

Die Sonderförderung für das verpflichtende Kinderbetreuungsjahr im Bundesland Salzburg unterstützt Träger:innen institutioneller Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen bei den laufenden Kosten der beitragsfreien 20-Stunden-Besuchspflicht. Als Teil der Vereinbarung gemäß Artikel 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes gewährt das Land Salzburg öffentlichen Rechtsträger:innen einen Zuschuss von 900 Euro und privaten Rechtsträger:innen einen Zuschuss von 1.800 Euro pro betreutem Kind und Betreuungsjahr. Die fortlaufende Antragseinreichung ohne feste Frist ermöglicht flexible Planungen, während die Auszahlung in zwei Teilbeträgen erfolgt und sich auf eine Projektdauer von zwölf Monaten erstreckt.

Förderberechtigt sind alle öffentlichen und privaten Träger:innen von Kindergärten sowie alterserweiterten Gruppen, die Kinder mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg betreuen und die bis zum 31. August eines Jahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung ist die formgerechte Antragstellung bei der zuständigen Abteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung. Mit dieser finanziellen Unterstützung können Einrichtungsträger:innen ihre Betreuungsangebote kostendeckend gestalten und die Qualität der frühkindlichen Bildung nachhaltig stärken. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch eine unkomplizierte und kontinuierliche Teilhabe am Förderprogramm gewährleistet wird.

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