Zuschuss

Sonstige Leistungen Wirtschaft

Sonstige Einzelförderungen des BMAW zur Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Wien, z.B. Sommerakademie mit Schwerpunkt Digitalisierung. Anträge bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.

Außenwirtschaft Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Einzelförderungen zur Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Wien durch Projekte und Veranstaltungen, beispielsweise Sommerakademien mit Fokus auf Digitalisierung.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • rückwirkende Förderungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Stiftungen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderansuchen muss rechtsgültig unterfertigt eingereicht werden
  • Zusatz: Kostenkalkulation, ausführliche Projektbeschreibung, Finanzierungsplan
  • Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht begonnen sein
  • Akzeptanz der Allgemeinen Förderungsbedingungen des BMAW
  • Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsansuchen
  2. Kostenkalkulation
  3. ausführliche Projektbeschreibung
  4. Finanzierungsplan

Beschreibung

Die Einzelförderung „Sonstige Leistungen Wirtschaft“ des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus stärkt die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Wien durch gezielte Zuschüsse für innovative Projekte und Veranstaltungen. Gefördert werden beispielsweise Sommerakademien mit Schwerpunkt Digitalisierung, Außenwirtschaftsaktivitäten oder unternehmensfinanzierende Beratungsinitiativen. Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Rechtsform, Start-ups, Existenzgründer:innen, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Stiftungen, Genossenschaften, Interessenverbände, Privatpersonen sowie öffentliche Einrichtungen, sofern das geplante Vorhaben wirtschaftsbezogen ist und die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Die fortlaufende Einreichungsmöglichkeit bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens ermöglicht flexible Projektumsetzungen über das gesamte Jahr hinweg.

Um eine Förderung zu erhalten, muss ein rechtsgültig unterfertigtes Förderansuchen mit einer detaillierten Kostenkalkulation, einer ausführlichen Projektbeschreibung sowie einem Finanzierungsplan eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde; rückwirkende Förderungen sind ausgeschlossen. Mit der Übermittlung des Antrags wird automatisch die Akzeptanz der Allgemeinen Förderungsbedingungen des BMAW erklärt. Der Zuschuss erfolgt in Form direkter Bundesmittel und richtet sich nach den aktuellen Rahmenrichtlinien. Dieses Angebot eignet sich besonders für jene Akteur:innen, die in Wien wirksame Impulse zur Digitalisierung, zur Stärkung der Außenwirtschaft oder zur Unternehmensfinanzierung setzen möchten und dabei auf eine bewährte Förderung zurückgreifen wollen.

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