Zuschuss

Soziale Wohnraumförderung – Mietwohnungen

Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus in Schleswig-Holstein zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums für einkommensschwache Haushalte. Laufende Antragsmöglichkeit.

Wohnungsbau & Modernisierung Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein

Förderziel

Ziel der Förderung ist die Schaffung und Vermietung von dauerhaft preisgebundenem Mietwohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen in Schleswig-Holstein. Gefördert werden Neubau, Erweiterung oder Modernisierung von Wohngebäuden, um bezahlbaren Wohnraum dauerhaft sicherzustellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Herstellungs- und Baukosten
  • Architekten- und Planungsleistungen
  • Erschließungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung bestehender Wohngebäude ohne Modernisierung
  • Rückwirkende Kosten
  • Finanzierungskosten für Fremdkapital

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort des Vorhabens in Schleswig-Holstein
  • Einhaltung der Vergaberichtlinien für Sozialwohnungen
  • Nachweis der Bedürftigkeit der künftigen Mieter

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag
  2. Lageplan und Bestandsunterlagen
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Baubeschreibung und Zeitplan

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Schaffung preisgebundenen Wohnraums
  • Langfristige Bindung von Mieten
  • Finanzierungssicherheit des Projekts

Beschreibung

Die Förderung in Schleswig-Holstein unterstützt öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen bei der Errichtung, Erweiterung sowie Modernisierung von Mietwohngebäuden mit dauerhaft preisgebundenen Wohnungen. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen langfristig zu sichern. Gefördert werden Neubauprojekte ebenso wie umfassende Modernisierungen und Erschließungsmaßnahmen. Ein unbefristeter Antragszeitraum ermöglicht flexible Projektplanungen, während die Investitionsbank Schleswig-Holstein als zentrale Förderbank des Landes die Mittel in Form von Zuschüssen bereitstellt. Bewerber:innen müssen den Standort des Vorhabens in Schleswig-Holstein nachweisen, die Vergaberichtlinien für Sozialwohnungen einhalten und die Bedürftigkeit der künftigen Mieter:innen dokumentieren.

Förderfähig sind insbesondere Bau- und Herstellungskosten, Architekten- und Planungsleistungen sowie Erschließungskosten. Nicht gefördert werden der reine Ankauf bestehender Gebäude ohne Modernisierung, rückwirkende Ausgaben sowie Fremdkapitalfinanzierung. Die Vergabeentscheidung orientiert sich an der Schaffung von preisgebundenem Wohnraum, der langfristigen Mietbindung und einer soliden Projektfinanzierung. Zur Antragseinreichung sind ein ausgefüllter Förderantrag, Lagepläne und Bestandsunterlagen, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Baubeschreibung mit Zeitplan erforderlich. Durch die Förderung leistet Schleswig-Holstein einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung der regionalen Infrastruktur und zur Verbesserung der Wohnsituation einkommensschwacher Haushalte.

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