Zuschuss

Spitzensportförderung

Förderung der Salzburger Spitzensportler:innen, hauptamtlichen Landestrainer:innen, Landesleistungszentren und Olympiateilnehmer:innen durch das Land Salzburg. Anträge sind fortlaufend möglich.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.04.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Finanzielle Unterstützung für hauptamtliche Landestrainer- und Landesleistungszentren sowie Förderung der Salzburger Olympiateilnehmer:innen und des Olympiazentrums ULSZ Salzburg in Rif.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Voraussetzungen gemäß Förderrichtlinien Sport Teil 1, Abschnitt B und D

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Verwendungsnachweis
  3. Statuten oder Satzungen (bei Vereinen)
  4. Jahresabschluss und Voranschlag

Beschreibung

Die Spitzensportförderung des Landes Salzburg richtet sich an hauptamtliche Landestrainer:innen, Landesleistungszentren sowie Salzburger Olympiateilnehmer:innen und unterstützt zudem das Olympiadezentrum ULSZ Salzburg in Rif. Ziel dieser kontinuierlichen Zuschussförderung ist es, hervorragende Leistungen im Spitzensport nachhaltig zu sichern und optimale Rahmenbedingungen für Training und Wettkampf zu schaffen. Sowohl Privatpersonen als auch gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen aus dem Bundesland Salzburg sind förderberechtigt. Durch die finanzielle Beteiligung können etwa Honorare von Trainer:innen abgedeckt, Leistungszentren modernisiert und Wettkampfvorbereitungen für Olympiateilnehmende intensiviert werden. Die Obergrenze des Fördervolumens wird jährlich anhand des Landesbudgets festgelegt, dabei garantiert die fortlaufende Antragsmöglichkeit maximale Flexibilität und Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen die Vorgaben der „Förderrichtlinien Sport“ (Teil 1, Abschnitt B und D) beachtet werden. Wesentliche Unterlagen umfassen eine aussagekräftige Projektbeschreibung, einen Verwendungsnachweis zum Nachweis bisheriger Mittelverwendung, bei Vereinen oder Verbänden zudem Statuten bzw. Satzungen sowie den aktuellen Jahresabschluss und Voranschlag. Die Anträge können jederzeit beim Amt der Salzburger Landesregierung eingereicht werden; eine spezielle Eingangsfrist besteht nicht. Nach positiver Entscheidung erfolgt die Auszahlung der Fördermittel als einmaliger oder gestaffelter Zuschuss. Die Leistungskontrolle orientiert sich an festgelegten EU- und landesrechtlichen Vorgaben, wobei ein sachlicher Verwendungsnachweis sowie eine ordnungsgemäße Abschlussabrechnung verpflichtend sind. Diese Förderung trägt somit wesentlich dazu bei, Spitzenleistungen im Salzburger Sportumfeld zu fördern und internationale Erfolge zu ermöglichen.

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