Sprachförderung Deutsch
Förderung von Deutsch-Sprachkursen ab Niveau A2 für Imame, Imam-Anwärter und Gemeindeleiter/innen in Deutschland, inklusive Übernahme der Kursgebühren und Pauschale für Lernmaterial und Prüfungsgebühren.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit dem Projekt "Sprachförderung Deutsch" unterstützt das Internationale Islamische Stiftungswerk (IISW) Imame, Imam-Anwärter sowie Gemeindeleiter/innen dabei, ein fortgeschrittenes Deutschniveau zu erreichen, um die Kommunikation mit der deutschen Gesellschaft und der neuen muslimischen Generation zu verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Kursgebühren für A2–C2
- Lernmaterialien
- Prüfungsgebühren
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aufenthaltstitel in Deutschland
- Ausgeübte Tätigkeit als Imam oder Gemeindeleiter/in
- Beabsichtigte Ausübung der genannten Tätigkeit
- Verpflichtung, mindestens drei weitere Sprachstufen zu erlangen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kopie des Aufenthaltstitels oder Personalausweis
- Bescheinigung der Tätigkeit als Imam/Gemeindeleiter/in
- Zeugnisse bei Imam-Anwärtern
- Referenz einer Moschee und eines islamischen Verbandes
- Kopie der Einstufungsbescheinigung der Sprachschule
- Kostenvoranschlag der Sprachschule
- Ausgefülltes Antragsformular
- Kurzer Lebenslauf
Bewertungskriterien
- Begrenzte Teilnehmerzahl
- Nationalitätenvielfalt
Beschreibung
Das Programm fördert Deutsch-Sprachkurse ab Niveau A2 für Imame, Imam-Anwärter:innen und Gemeindeleiter:innen in Deutschland, getragen vom Internationalen Islamischen Stiftungswerk – Bildung und Kultur (IISW). Ziel ist es, die Kommunikationsfähigkeit mit der deutschen Gesellschaft und der neuen muslimischen Generation zu stärken und dadurch den interkulturellen Dialog zu vertiefen. Interessierte wählen geeignete Sprachinstitute vor Ort selbst aus und setzen ihren Gemeindedienst während der Fortbildung fort. Neben der vollständigen Übernahme der Kursgebühren von A2 bis C2 stellt das IISW eine pauschale Förderung für Lernmaterialien und Prüfungsgebühren in Höhe von 100 € bereit. Das Projekt steht bundesweit Privatpersonen mit Aufenthaltsstatus offen und wird dauerhaft angeboten.
Gefördert werden 100 % der Ausgaben für Kursgebühren, Lernmaterialien sowie Prüfungsgebühren. Die Aufnahme erfolgt nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen und unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Nationalitätenvielfalt bei begrenzter Teilnehmerzahl. Voraussetzungen sind ein Aufenthaltstitel in Deutschland, die Ausübung oder geplante Ausübung einer Tätigkeit als Imam oder Gemeindeleiter:in sowie die Verpflichtung, mindestens drei weitere Sprachstufen zu absolvieren. Folgende Nachweise sind erforderlich: Kopie des Aufenthaltstitels oder Personalausweises, Bescheinigung der Tätigkeit, Zeugnisse bei Imam-Anwärter:innen, Referenz einer Moschee oder eines islamischen Verbandes, Einstufungsbescheinigung der Sprachschule, Kostenvoranschlag, ausgefülltes Antragsformular und kurzer Lebenslauf. Anträge können jederzeit eingereicht werden. Die Bewilligung und Auszahlung der Kursgebühren erfolgen direkt an die Sprachschule, die Pauschale wird auf das Konto der Teilnehmer:innen überwiesen.
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