Stationär betreutes Wohnen für obdach- und wohnungslose Menschen
Stationär betreutes Wohnen in Wien für obdach- und wohnungslose Menschen mit fachkundigem Beratungs-, Unterstützungs- und Begleitungsangebot. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von stationär betreutem Wohnen für obdach- und wohnungslose Menschen, gekoppelt an ein individuell abgestimmtes Beratungs-, Unterstützungs- und Begleitungsangebot, um Selbstbestimmung und Selbständigkeit zu gewährleisten.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Unterkunft und Betreuung in einer anerkannten Einrichtung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit oder drohender Wohnungsverlust
- Vorliegen einer sozialen Notlage
- Unterstützungsbedarf
- Bereitschaft zur Annahme von Unterstützung und Mitwirkung
- Einkommen mindestens in Höhe der Mindeststandards nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Förderung von Leistungen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Nachweis der Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- Aktueller Meldezettel oder Hauptwohnsitzbestätigung
- Nachweis über Einkommen (z. B. Gehaltszettel, Mindestsicherung)
- Nachweis des Bezugs von Pflegegeld (falls zutreffend)
- Heiratsurkunde, Scheidungs- oder Partnerschaftsurkunde (falls zutreffend)
- Nachweis über vorhandenes Vermögen (falls vorhanden)
Bewertungskriterien
- Vorliegen einer sozialen Notlage
- Individueller Unterstützungsbedarf
- Bereitschaft zur Mitwirkung
Beschreibung
Das Programm „Stationär betreutes Wohnen für obdach- und wohnungslose Menschen“ fördert in Wien langfristige Wohnmöglichkeiten mit fachkundigem, individuell abgestimmtem Beratungs-, Unterstützungs- und Begleitungsangebot. Ziel ist die Verbesserung der Lebenssituation durch Sicherstellung von Selbstbestimmung und Selbständigkeit in einer anerkannten Einrichtung. Das Angebot versteht sich als stationäre Alternative zum eigenständigen Wohnen und richtet sich nach dem persönlichen Bedarf. Die Anbieter:innen verpflichten sich, ein bedarfsgerechtes Betreuungs- und Begleitkonzept umzusetzen, fachliche Dokumentation sicherzustellen sowie Qualitätssicherung und Evaluation durchzuführen. Die Wohnformen umfassen Notunterkünfte, Behelfsunterkünfte und Betreutes Wohnen. Ein Netzwerk aus Diensten und Einrichtungen der Wiener Wohnungslosenhilfe gewährleistet Vernetzung, Prävention und Nachsorge.
Förderberechtigt sind obdach- oder wohnungslose Personen sowie von Wohnungsverlust bedrohte Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben, bereit zur Mitwirkung sind und ein Einkommen auf Mindestsicherungsniveau nach Wiener Mindestsicherungsgesetz nachweisen. Weitere Voraussetzungen sind das Vorliegen einer sozialen Notlage, kein verwertbares Vermögen und österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung. Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss zu den Unterkunfts- und Betreuungskosten, die direkt an die anerkannte Einrichtung ausgezahlt werden. Anträge können jederzeit eingereicht werden. Zur Bewerbung gehören u. a. ein amtlicher Lichtbildausweis, Nachweise zu Einkommen, Staatsbürgerschaft, aktuelle Meldebestätigung, eventuell Heirats- oder Scheidungsurkunden sowie Belege über etwaiges Pflegegeld und Vermögen. Über die Förderung entscheidet der Fonds Soziales Wien auf Basis einer fachlichen Einzelfallprüfung; Berichte und Nachweise sind fortlaufend zu erbringen.
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