Stationäres Hospiz „Haus am Wege“ – Aufnahme (Diakonissenanstalt Emmaus)
Aufnahme ins stationäre Hospiz „Haus am Wege“ in Niesky für Menschen mit unaufhaltsam fortschreitender, nicht heilbarer Erkrankung; Anträge werden über die Krankenkasse eingereicht. Antragsformulare für Arzt und Gast sowie Checklisten und Infoblätter stehen online zum Download bereit.
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Förderkriterien
Förderziel
Versorgung von Menschen mit unaufhaltsam fortschreitender, nicht heilbarer Erkrankung in einer vollstationären Hospizpflege, wenn häusliche oder ambulante Versorgungsangebote nicht mehr ausreichen.
Förderfähige Ausgaben
- examinierte Pflege- und Palliativversorgung
- ärztliche Betreuung
- psychosoziale und seelsorgerische Begleitung
- Unterbringung und Verpflegung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der stationären Hospizpflege
- Gemeinsam ausgefüllter Antrag von Versichertem und einweisendem Arzt
- Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular – Arzt
- Antragsformular – Gast
- Krankenkassenkarte
- Entlassungsbrief/Arztberichte
- Aktueller Medikamentenplan
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Checkliste vor Einzug
Beschreibung
Das stationäre Hospiz „Haus am Wege“ der Diakonissenanstalt Emmaus in Niesky (Sachsen) bietet vollstationäre Palliativversorgung für Menschen mit unaufhaltsam fortschreitender, nicht heilbarer Erkrankung, sobald häusliche oder ambulante Angebote den komplexen medizinischen und psychosozialen Bedarf nicht mehr decken. Förderberechtigt sind Privatpersonen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Eine Kostenübernahme von bis zu 95 % der Aufwendungen – darunter examinierte Pflege- und Palliativversorgung, ärztliche Betreuung, psychosoziale und seelsorgerische Begleitung sowie Unterbringung und Verpflegung – wird durch einen Zuschuss der Krankenkasse realisiert. Die Unterstützung erfolgt fortlaufend und steht allen Betroffenen unabhängig von Nationalität oder Religion offen.
Zur Antragstellung sind eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der stationären Hospizpflege sowie ein gemeinsam vom Versicherten und dem einweisenden Arzt ausgefülltes Antragsformular erforderlich. Zudem werden die Krankenkassenkarte, Entlassungsbriefe bzw. Arztberichte, aktueller Medikamentenplan, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und eine Checkliste für den Einzug benötigt. Die Unterlagen stehen als Download zur Verfügung und können jederzeit eingereicht werden. Nach Vorlage aller Dokumente entscheidet die Krankenkasse zeitnah über die Kostenübernahme, sodass ein möglichst nahtloser Übergang in die liebevoll gestaltete Umgebung des Hospizes gewährleistet ist. Angehörige und Bezugspersonen erhalten ein Infoblatt mit Antworten auf zentrale Fragen zur Antragstellung, Kostenregelung und Dauer des Aufenthalts. Dieses Angebot ermöglicht eine würdevolle Begleitung in der letzten Lebensphase und entlastet den häuslichen Rahmen spürbar.
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