Stiftungsförderung der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz fördert kontinuierlich Projekte und Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung und Erhaltung von Natur und Umwelt in Rheinland-Pfalz. Anträge können jederzeit gestellt werden, Kleinprojekte bis 5.000 € werden kurzfristig bewilligt.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung sowie zum Schutz, zur Pflege und Erhaltung von Natur, Landschaft und Umwelt in Rheinland-Pfalz.
Förderfähige Ausgaben
- Projektbezogene Personalaufwendungen
- Sach- und Materialkosten
- Reisekosten
- Erwerb und Pacht von Flächen
- Investitionskosten bei besonderen Modellprojekten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Personalkosten des Stammpersonals
- Reguläre Investitionskosten von Baumaßnahmen (ohne Modellprojektausnahme)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit in Rheinland-Pfalz oder Wirkung in Rheinland-Pfalz
- Nachweis eines Eigenanteils von mindestens 10 % (Vereine) bzw. 25 % (Kommunen) der förderfähigen Kosten
- Einreichung eines Finanzierungs- und Zeitplans
- Satzungsmäßiger Schwerpunkt auf Naturschutz und Umweltschutz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unverbindliche Vorabanfrage mit kurzer Projektbeschreibung
- Finanzierungs- und Zeitplan
- Förderantrag SNU
- Voranfrage SNU (Musterformular)
- A1 Kosten-/Finanzierungsplan
- A2 Kostengliederung
- F1 Flurstückaufstellung
Bewertungskriterien
- Beitrag zum Natur- und Umweltschutz
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Innovationsgehalt der Maßnahmen
- Angemessenheit des Eigenanteils
Beschreibung
Die Stiftungsförderung der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz unterstützt fortlaufend Projekte zur Erhaltung, Pflege und nachhaltigen Entwicklung von Natur und Umwelt im Bundesland. Gefördert werden insbesondere Vorhaben im Naturschutz, in der Umweltbildung sowie in den Bereichen Energieeffizienz und Klimaschutz. Antragstellende, darunter gemeinnützige Verbände und Organisationen, Kommunen und vereinzelt Privatpersonen wie Grundstückseigentümer:innen, profitieren von Zuschüssen von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Kleinprojekte bis 5.000 € werden kurzfristig, auch zwischen den Vorstandssitzungen, entschieden, während größere Vorhaben mindestens einmal jährlich vom Stiftungsvorstand bewertet werden. Maßgeblich für die Auswahl sind der Beitrag zum Natur- und Umweltschutz, Aspekte der Nachhaltigkeit, Innovationsgehalt und die Angemessenheit des Eigenanteils.
Als Zuwendungsvoraussetzungen gelten eine nachweisbare Wirkung in Rheinland-Pfalz, ein Eigenanteil von mindestens 10 % (Vereine) beziehungsweise 25 % (Kommunen), ein detaillierter Finanzierungs- und Zeitplan sowie ein satzungsmäßiger Schwerpunkt auf Naturschutz und Umweltschutz. Förderfähige Ausgaben umfassen projektbezogene Personalaufwendungen, Sach- und Materialkosten, Reisekosten, den Erwerb und die Pacht von Flächen sowie Investitionen bei besonderen Modellprojekten. Nicht anerkannt werden laufende Personalkosten des Stammpersonals sowie reguläre Baumaßnahmen ohne Modellcharakter. Die Antragstellung erfolgt jederzeit mithilfe der bereitgestellten Formblätter für Vorabanfrage, Förderantrag und Kosten-/Finanzierungsplan. Alle Unterlagen – von der Flurstückaufstellung bis zum Kostengliederungsbogen – sind Teil der vollständigen Bewerbung. Eine Vorabanfrage mit kurzer Projektbeschreibung erleichtert die Beratung und Qualifizierung des Antrags, bevor der Stiftungsvorstand über die endgültige Zuwendung beschließt.
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