Stipendium Arbeitsaufenthalte im Ausland
Individuelle Stipendien für zwei- bis vierwöchige Arbeitsaufenthalte im Ausland zur Förderung des interkulturellen Austauschs und der internationalen Vernetzung der Musikszene. Dauerhaft aktiv.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung des interkulturellen Austauschs und der internationalen Vernetzung von Musiker*innen, Komponist*innen und Musikschaffenden durch zwei- bis vierwöchige Arbeitsaufenthalte in einem selbst gewählten Gastland.
Förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
- Unterkunft
- Verpflegung
- sonstige Aufwendungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Album-Produktionen
- reine Gastspielreisen/Tourneen
- Einladungen zu Residenzhäusern
- Meisterkurse
- Summer Schools
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellende müssen Teil der deutschen Musikszene sein
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn muss formlos per E-Mail beantragt werden, bevor verbindliche Buchungen erfolgen
- In den letzten drei Jahren kein geförderter Arbeitsaufenthalt im Ausland erhalten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- aussagekräftige Projektbeschreibung
- Kurzbeschreibung des Vorhabens und der inhaltlichen Ziele
- Nachweis der Anbindung an die Musikszene des Gastlandes
- Reiseverlauf (Zeitraum, Orte, Institutionen, Personen)
- Angaben zu weiteren Beteiligten und deren Rolle
- ggf. Schnittstellen zum Goethe-Institut im Gastland
- künstlerische Biografie
- Kosten-/Finanzierungsplan inkl. Fremdförderungen
- aktuelles Hörbeispiel (Link)
- zwei Kostenvoranschläge für Reiseverbindungen
Bewertungskriterien
- Einbindung der Projektpartner*innen in lokale Musikszene
- Konzept zu künstlerischer Forschung und Netzwerkarbeit
- künstlerisch und sozial nachhaltige Effekte
- Sichtbare erste Ergebnisse während des Aufenthalts
- Zusammenarbeit mit lokalem Goethe-Institut
- Nachhaltigkeitskriterien bei Verkehrsmittelwahl
Beschreibung
Das Stipendium „Arbeitsaufenthalte im Ausland“ des Goethe-Instituts e. V. eröffnet Einzelnen aus der deutschen Musikszene die Möglichkeit, interkulturelle Kooperationen und Koproduktionen durch zwei- bis vierwöchige Aufenthalte in einem frei wählbaren Gastland zu vertiefen. Ziel ist die Förderung künstlerischer Forschung, das Knüpfen nachhaltiger Netzwerke und das Erarbeiten erster gemeinsamer Kompositionen oder Projekte mit lokalen Partner:innen, idealerweise unterstützt durch das dortige Goethe-Institut. Die Förderung richtet sich an Musiker:innen, Komponist:innen und Musikschaffende, die in den letzten drei Jahren noch keinen geförderten Auslandsaufenthalt absolviert haben. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann formlos beantragt werden, bevor verbindliche Buchungen getätigt werden. Die Antragstellenden müssen Teil der deutschen Musikszene sein und den interkulturellen Mehrwert des Vorhabens nachweisen.
Gefördert werden Reisekosten sowie Zuschüsse für Unterkunft, Verpflegung und sonstige Aufwendungen; nicht unterstützt werden etwa reine Tourneen, Studienaufenthalte, kommerzielle Fortbildungsseminare oder Reisen ins deutschsprachige Ausland. Bewertungskriterien umfassen die Einbindung in die lokale Musikszene, ein überzeugendes Konzept zu künstlerischer Forschung und Netzwerkarbeit, sichtbare Zwischenergebnisse vor Ort, künstlerisch-soziale Nachhaltigkeit und umweltfreundliche Verkehrsmittelwahl. Bewerbungsunterlagen umfassen u. a. eine ausführliche Projektbeschreibung, Nachweise zur Einbindung ins Gastland, Reiseverlauf, künstlerische Biografie, Finanzierungsplan, Hörbeispiel sowie zwei Kostenvoranschläge. Bewerbungsschluss ist 7. April 2026 für Projekte zwischen dem 1. Juni und 31. Oktober 2026 sowie 7. September 2026 für Projekte zwischen dem 1. November 2026 und 28. Februar 2027.
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