Streunerkatzenkastration
Förderung der Kastration von Streunerkatzen in Kärnten: Gemeinden werden pro Kastration mit einer Kostenrückerstattung unterstützt. Anträge können ab 01.01.2024 bis zur Ausschöpfung des Budgets gestellt werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Regulierung der Streunerkatzen-Population, Eindämmung tierischer und menschlicher Krankheiten sowie Reduzierung von Tierleid durch Förderung der Kastration und Kennzeichnung von Streunerkatzen.
Förderfähige Ausgaben
- Kastrationskosten
- Kosten für Mikrochip-Kennzeichnung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderungsansuchen an das Land Kärnten
- Übermittlung Streunerkatzen-Kastrationsschein/Leistungsnachweis
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen
- Streunerkatzen-Kastrationsschein/Leistungsnachweis
Beschreibung
Die Förderung der Streunerkatzenkastration in Kärnten unterstützt öffentliche Einrichtungen, insbesondere Gemeinden, bei der nachhaltigen Regulierung verwilderter Katzenpopulationen. Ab 1. Jänner 2024 gewährt das Land Kärnten über Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für jede durchgeführte Kastration sowie die nachfolgende Mikrochip-Kennzeichnung. Anträge können fortlaufend bis zur Ausschöpfung des bereitgestellten Budgets eingereicht werden. Ziel der Initiative ist die Eindämmung von Tierleid, die Verhinderung der Ausbreitung von Krankheiten wie Leukose, FIP oder Katzenseuche und die Förderung von Energieeffizienz und Klimaschutz im Sinne eines umfassenden Tierschutzansatzes.
Förderberechtigt sind alle Gemeinden in Kärnten, die sich der Fangaktionen und der tiergerechten Versorgung von Streunerkatzen annehmen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Einreichung eines formellen Förderungsansuchens an das Land Kärnten sowie der Nachweis über Kastrations- und Kennzeichnungskosten in Form eines Streunerkatzen-Kastrationsscheins beziehungsweise eines Leistungsnachweises. Erstattungsfähig sind die Auslagen für tierärztliche Sachleistungen im Rahmen der Kastration und Mikrochip-Implantation. Die Koordination erfolgt in Kooperation mit der Österreichischen Tierärztekammer, Landesstelle Kärnten, und dem Kärntner Gemeindebund, um Synergien zu nutzen und eine flächendeckende Umsetzung zu gewährleisten.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.