Strukturförderung
Strukturförderung der Stadt Kempten (Allgäu) für professionelle Kultureinrichtungen, Vereine und Festivals zur Absicherung regelmäßiger kultureller Angebote. Anträge können jährlich vom 15.01. bis 15.04. eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Strukturförderung dient der Grundsicherung nicht-städtischer, gemeinnütziger Kultureinrichtungen und Vereine. Sie verbessert die Planungssicherheit, gewährleistet die institutionelle Stabilität und sichert die kulturelle Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger in Kempten.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Kempten und kontinuierlicher Beitrag zur kulturellen Grundversorgung seit mindestens drei Jahren
- Mindestens eine Projektförderung durch die Stadt Kempten in den letzten drei Jahren (Ausnahmen auf Einzelfallprüfung möglich)
- Orientierung an Mindesthonorarempfehlungen einschlägiger Verbände und Gewerkschaften
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antragsformular
- Finanzierungsplan (bei abweichender Förderhöhe)
- Verwendungsnachweis und Jahresabschlüsse/Einnahmen-Ausgabenrechnung (bei Folgeantrag)
Bewertungskriterien
- Tragende Rolle als Anchor Institution mit Kooperationen und Netzwerkstärkung
- Förderung kultureller Teilhabe und Kulturvermittlung
- Erfüllung von mindestens zwei zusätzlichen Kriterien: zeitgemäße Vermittlung historischen Erbes, innovative Angebote, Erschließung neuer Kulturorte, Transfer von Traditionen, Auseinandersetzung mit stadt- und gesellschaftsrelevanten Fragen, Sichtbarmachung diverser künstlerischer Perspektiven
Beschreibung
Die Strukturförderung der Stadt Kempten (Allgäu) richtet sich an nicht-städtische, gemeinnützige Kulturträger:innen, Vereine und Festivals mit Sitz in Kempten, die seit mindestens drei Jahren kontinuierlich zur kulturellen Grundversorgung beitragen. Als institutionelles Förderinstrument zielt sie darauf ab, die langfristige Stabilität professioneller Kultureinrichtungen zu gewährleisten, Planungssicherheit zu schaffen und das kulturelle Leben vor Ort nachhaltig zu stärken. Besonders angesprochen sind etablierte Festivalveranstalter:innen und mehrtägige Kulturprojekte, die durch regelmäßige Angebote eine bedeutende öffentliche Funktion übernehmen und als „Anchor Institutions“ aktiv Netzwerke aufbauen und Kooperationen fördern. Die Zuwendung erfolgt als Festbetrag über eine Laufzeit von 36 Monaten und kann Fehlbeträge ausgleichen, sofern die Gesamtfinanzierung – inklusive Drittmitteln – gesichert ist.
Förderberechtigte müssen neben solidem Kulturengagement in den letzten drei Jahren mindestens eine Projektförderung durch die Stadt Kempten vorweisen und sich an den Mindesthonorarempfehlungen einschlägiger Verbände orientieren. Bewertet werden kulturelle Teilhabe, zeitgemäße Vermittlung historischen Erbes, innovative Formate, Erschließung neuer Kulturorte, Traditionstransfer, Auseinandersetzung mit stadtrelevanten Themen sowie Sichtbarmachung diverser künstlerischer Perspektiven. Anträge werden jährlich zwischen dem 15. Januar und 15. April im Online-Formular eingereicht; Ergänzungen wie Finanzierungspläne oder Verwendungsnachweise bei Folgeanträgen sind beizufügen. Die Entscheidung trifft der Ausschuss für Kultur und Stadttheater auf Grundlage verwaltungswirtschaftlicher und fachlicher Empfehlungen. Mit der Förderung trägt die Stadt Kempten wesentlich zur Attraktivitätssteigerung als lebendige Kulturstadt bei.
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