Zuschuss

Studienförderung (Stipendien) der Konsul Karl und Dr. Gabriele Sandmann Stiftung

Die Stiftung vergibt monatliche, nicht rückzahlbare Stipendien an hochbegabte "Berliner Kinder" (Studierende, Promovierende bzw. Studieninteressierte) bei gleichzeitiger sozialer Bedürftigkeit. Förderung während der Regelstudienzeit bzw. für Promotionsstipendien in der Regel zwei Jahre (mit Möglichkeit einer Verlängerung um ein halbes Jahr).

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07. - 15.09.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin
Förderquote: 100%

Förderziel

Hochbegabten Berliner Kindern durch finanzielle Zuwendungen das Studieren an Universitäten zu ermöglichen und ihnen Sorge um den Lebensunterhalt zu nehmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Monatliches Stipendium zur Deckung der Lebenshaltungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis über überdurchschnittliche Studien- oder Prüfungsleistungen
  • Soziale Bedürftigkeit
  • Geburtsort und -aufwachsen in Berlin oder mindestens acht Jahre Berliner Wohnsitz vor Förderbeginn

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bewerbungsschreiben mit Darstellung des Studienverlaufs und der Motivation
  2. Lebenslauf
  3. Nachweise über bisherige Studien- oder Leistungsnachweise
  4. Befürwortende Stellungnahme einer Hochschule oder Studienbetreuung
  5. Zustimmung zur Datenschutzerklärung

Bewertungskriterien

  • Überdurchschnittliche Studien- oder Prüfungsleistungen
  • Nachgewiesene soziale Bedürftigkeit
  • Erfüllung des satzungsmäßigen Förderzwecks

Beschreibung

Die Konsul Karl und Dr. Gabriele Sandmann Stiftung unterstützt hochbegabte und sozial bedürftige Berliner Kinder in allen Phasen des Hochschul- und Promotionsstudiums mit monatlichen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Antragsberechtigt sind Studierende, Promovierende sowie Personen mit konkreten Studienabsichten, die entweder in Berlin geboren und aufgewachsen sind oder vor Förderbeginn mindestens acht Jahre ununterbrochen in der Hauptstadt gelebt haben. Ziel der Förderung ist es, den Fokus voll auf die akademische Leistung legen zu können, indem finanzielle Sorgen um den Lebensunterhalt entfallen. Die Stipendien werden grundsätzlich für die Dauer der Regelstudienzeit bzw. für Promotionsvorhaben für zwei Jahre vergeben, mit der Option einer Verlängerung um ein halbes Jahr im Ausnahmefall.

Für eine vollständige Bewerbung sind Nachweise über überdurchschnittliche Studien- oder Prüfungsleistungen, ein detailliertes Bewerbungsschreiben sowie ein Lebenslauf einzureichen. Eine befürwortende Stellungnahme einer Hochschule oder Studienbetreuung ist ebenfalls erforderlich. Die Auswahl erfolgt anhand der Kriterien exzellenter akademischer Leistungen, nachgewiesener sozialer Bedürftigkeit und der Erfüllung des satzungsmäßigen Förderzwecks. Der Antrag ist jährlich im Zeitraum vom 01.07. bis 15.09. bei der Stiftung einzureichen. Weitere Details zu den geforderten Unterlagen und dem Ablauf des Auswahlverfahrens können direkt bei der Konsul Karl und Dr. Gabriele Sandmann Stiftung erfragt werden. Die Förderung deckt bis zu 100 % der monatlichen Lebenshaltungskosten ab und eröffnet herausragenden Talenten den unbeschwerten Zugang zu universitärer und wissenschaftlicher Ausbildung in Berlin.

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