Zuschuss

Übernahme d. gesetzl. Abfertigungszahlungen für Bildungspersonal in pr. elem. Bildungseinrichtungen

Förderung zur Übernahme gesetzlicher Abfertigungszahlungen für vor dem 1.1.2003 angestellte Mitarbeiter*innen privater elementarer Bildungseinrichtungen in Wien. Gültig von 01.01.2025 bis 31.12.2029.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2029
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Förderquote: 100%
Projektstart ab: 01.01.2025

Förderziel

Sicherstellung der wirtschaftlichen Stabilität privater Trägerorganisationen elementarer Bildungsplätze und langfristiger Erhalt der Versorgungsquote durch Übernahme der gesetzlichen Abfertigungszahlungen für vor dem 1.1.2003 angestellte Mitarbeiter*innen.

Förderfähige Ausgaben

  • Gesetzlich vorgeschriebene Abfertigungskosten (Abfertigung Alt) für berechtigtes Personal

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Abfertigungskosten für Verwaltungs- oder Hauswirtschaftspersonal

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag ausschließlich durch juristische Personen mit aufrechter Fördervereinbarung im Modell "Beitragsfreier Kindergarten" – Vollförderung
  • Vertragspartner*in der Stadt Wien – Kindergärten im Modell "Beitragsfreier Kindergarten" – Vollförderung
  • Personal muss bereits vor dem 1.1.2003 angestellt und in der Bildung und Betreuung von Kindern tätig gewesen sein
  • Angemeldetes und nach den gesetzlichen Vorschriften entlohntes Personal beim zuständigen Sozialversicherungsträger
  • Leistung aller gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge und Abgaben beim Sozialversicherungsträger

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Liste der zum Zeitpunkt der Antragstellung anspruchsberechtigten Mitarbeiter*innen
  2. Nachweis der Sozialversicherungsanmeldungen und aktuelle Lohnkonten der betreffenden Mitarbeiter*innen
  3. Genaue und nachvollziehbare Berechnung der beantragten Abfertigungssumme
  4. Zahlungsnachweis der geleisteten Abfertigungszahlungen
  5. Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister, Firmenbuch oder Stiftungs- und Fondregister
  6. Weitere auf Verlangen der Fördergeberin vorzulegende Unterlagen

Beschreibung

Die Förderung ermöglicht privaten gemeinnützigen Trägerorganisationen in Wien, die seit dem 1. Jänner 2003 beschäftigten pädagogischen Fachkräften gesetzliche Abfertigungszahlungen in voller Höhe (100 % Förderquote) zu übernehmen. Ziel ist die langfristige Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität elementarer Bildungseinrichtungen und damit eine stabile Versorgungsquote an Betreuungsplätzen. Die Maßnahme ist befristet von 01.01.2025 bis 31.12.2029 und gliedert sich als direkter Zuschuss im Modell „Beitragsfreier Kindergarten“ – Vollförderung. Antragsberechtigt sind Juristische Personen mit bestehender Fördervereinbarung bei der Stadt Wien (MA10), die als Vertragspartner:innen im beitragsfreien Kindergarten agieren.

Gefördert werden ausschließlich die gesetzlich vorgeschriebenen Abfertigung Alt-Kosten für das vor dem Stichtag 1. Jänner 2003 angestellte Betreuungspersonal; Ausgaben für Verwaltungs- oder Hauswirtschaftskräfte sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist, dass das Personal ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet und entlohnt wurde sowie alle Beitragsabgaben geleistet wurden. Für die Antragsstellung sind u. a. eine Liste der anspruchsberechtigten Mitarbeitenden, Nachweise über Sozialversicherungsanmeldungen und Lohnkonten, eine nachvollziehbare Berechnung der Abfertigungsbeträge, Zahlungsbelege sowie ein aktueller Vereins-, Firmenbuch- oder Stiftungsregisterauszug beizulegen. Anträge können im Förderzeitraum jederzeit eingereicht werden. Die vorliegende Richtlinie verfolgt transparent das Ziel, private Bildungsangebote nachhaltig abzusichern und gleichzeitig das öffentliche Interesse an familiengerechter Kinderbetreuung zu unterstützen.

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