Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)
Zuschuss für Kommunen, Verbände und öffentliche Einrichtungen im Rheinischen Revier zur Umsetzung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen mit bis zu 80% Förderquote. Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft zur Anpassung an den veränderten Wasserhaushalt im Zuge des Kohleausstiegs sowie Gewässerrenaturierung und abwassertechnischen Maßnahmen im Rheinischen Revier.
Förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen der Gewässerrenaturierung
- Technische Abwassermaßnahmen
- Flächenbereitstellung
- Retentionsbodenfilteranlagen
- Verlegung von Kanälen und Einleitstellen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Unternehmerische Tätigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts im Programmgebiet
- Vorhaben müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen
- Beachtung der „Blauen Richtlinie“ bzw. des „Handbuchs Querbauwerke“ je nach Maßnahme
- Vorlage eines gültigen Abwasserbeseitigungskonzeptes
- Zweckbindungsfrist von 25 Jahren
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Nachweis der Rechtsform und Zuständigkeit
- Abwasserbeseitigungskonzept (bei abwassertechnischen Maßnahmen)
- Technische Unterlagen zum Maßnahmenplan
Beschreibung
Die Förderrichtlinie „Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)“ richtet sich an juristische Personen des öffentlichen Rechts – insbesondere Kommunen, Gemeindeverbände, Wasserverbände und Anstalten öffentlichen Rechts –, die im Programmgebiet des Rheinischen Reviers wasserwirtschaftliche Maßnahmen realisieren möchten. Im Zentrum steht die Anpassung an veränderte Hydrologien infolge des Kohleausstiegs bis 2030: Dies umfasst die ökologische Renaturierung von Oberflächengewässern sowie abwassertechnische Vorhaben wie Retentionsbodenfilteranlagen, die Verlegung von Kanälen und Einleitstellen sowie die weitergehende Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser. Flächenbereitstellung und technische Abwasserlösungen gehören ebenso zum förderfähigen Spektrum. Für alle Projekte gilt eine Förderquote von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – EU- und Landesmittel stehen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms 2021–2027 bereit.
Voraussetzungen sind ein gültiges Abwasserbeseitigungskonzept, die Einhaltung allgemein anerkannter Regeln der Technik sowie die Berücksichtigung der Vorgaben der „Blauen Richtlinie“ und des „Handbuchs Querbauwerke“. Anträge können laufend eingereicht werden; der vollständige Mittelabruf muss bis zum 31. Juli 2026 erfolgt sein. Eine Zweckbindungsfrist von 25 Jahren sorgt für langfristige Wirksamkeit. Zur Antragstellung sind unter anderem eine Projektbeschreibung, Nachweise zur Rechtsform und Zuständigkeit sowie technische Unterlagen zum Maßnahmenplan vorzulegen. Unternehmerische Tätigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts bleiben von der Förderung ausgeschlossen. Die fachliche Begleitung übernehmen die zuständigen Stellen der Bezirksregierung Düsseldorf.
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