Umsetzung Fonds zur Armutsbekämpfung und Sozialen Innovation (FASI)
Bundesweite Förderung für Projekte zur Armutsbekämpfung und sozialen Innovation in Österreich. Laufende Einreichung von Anträgen möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Lebensbedingungen von armuts- und ausgrenzungsgefährdeten Menschen sowie vulnerablen Personengruppen zu verbessern und soziale Maßnahmen sowie innovative Instrumente zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen zu erproben.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Person mit Berufssitz in Österreich
- Aktivität im Bereich Armutsbekämpfung oder soziale Innovation
- Verwendung des offiziellen Antragsformulars des Sozialministeriums
- Mindestsumme von 15.000 €
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular des Fonds
Beschreibung
Der Fonds zur Armutsbekämpfung und Sozialen Innovation (FASI) fördert bundesweit Initiativen, die Lebensbedingungen armuts- und ausgrenzungsgefährdeter sowie vulnerabler Gruppen in Österreich nachhaltig verbessern. Zielgerichtete Projekte erproben soziale Maßnahmen und innovative Instrumente, um gesellschaftliche Herausforderungen wirkungsvoll anzugehen. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe von alleinerziehenden Eltern, Mehrkind-Familien, arbeitslosen Menschen, „Working Poor“ sowie Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedrohten Personen. Die Mittel stehen als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Verfügung und ermöglichen eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten, innerhalb derer modellhafte Ansätze komplexe Problemlagen adressieren und ihre Wirksamkeit nachweisen können.
Förderberechtigt sind juristische Personen mit Berufssitz in Österreich, insbesondere gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen und Interessenverbände, die im Bereich Armutsbekämpfung oder sozialer Innovation tätig sind. Voraussetzung für eine Antragsbearbeitung ist die Verwendung des offiziellen Antragsformulars des Sozialministeriums sowie eine eingereichte Mindestfördersumme von 15.000 €. Anträge können fortlaufend bis zum 31. Dezember 2030 eingereicht werden; spezifische Förderaufrufe bleiben vorbehalten. Dem Fonds ist ein Verwendungsnachweis in Form eines Sachberichts und eines zahlenmäßigen Nachweises vorzulegen, bei mehrjährigen Vorhaben sind jährliche Zwischenberichte vorgesehen. Die Auswahlentscheidung erfolgt im Namen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter Berücksichtigung der verfügbaren Fondsmittel. Dieses Förderangebot richtet sich an Bewerber:innen, die innovative Lösungsansätze für mehr sozialen Zusammenhalt und demokratische Teilhabe entwickeln möchten.
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