Zuschuss

Unterbringung von Jugendlichen in Notschlafstellen

Niederschwellige Notunterbringung für Jugendliche ohne Wohnmöglichkeit inklusive Körperpflege, Verpflegung, Beratung, Krisenintervention und Weitervermittlung. Auszahlungen 100.000 € pro Jahr (Stand 17.06.2026).

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Salzburg
Fördersumme: 100 000 € pro Jahr

Förderziel

Bereitstellung einer Notunterkunft für Jugendliche, die auf der Straße leben, sich in einer Krisensituation befinden oder keine andere Wohnmöglichkeit haben; inklusive Körperpflegemöglichkeiten, Verpflegung (Abendessen und Frühstück), Beratung, Hilfestellung, Krisenintervention und Weitervermittlung.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Jährlicher Rechnungsabschluss des Trägers
  2. Fachaufsicht

Beschreibung

Die Förderung „Unterbringung von Jugendlichen in Notschlafstellen“ im Bundesland Salzburg ermöglicht öffentlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen eine niedrigschwellige Notunterbringung für junge Menschen ohne Wohnmöglichkeit. Ziel dieser Maßnahme ist die Bereitstellung eines sicheren Rückzugsraums inklusive Körperpflegemöglichkeit sowie einer ausgewogenen Verpflegung (Abendessen und Frühstück). Ergänzend zur Unterbringung werden Beratung, Hilfestellung, Krisenintervention und die fachgerechte Weitervermittlung in längerfristige Unterstützungsangebote geboten. Insbesondere Jugendliche, die auf der Straße leben oder sich in einer akuten Krisensituation befinden, finden hier professionelle Begleitung und Schutz vor Obdachlosigkeit.

Pro Kalenderjahr stehen bis zu 100.000 € an Fördermitteln zur Verfügung, die als Zuschuss ausgezahlt werden. Anträge können jederzeit eingereicht werden, da es keine Fristbindung gibt. Förderberechtigt sind öffentliche Träger sowie gemeinnützige Organisationen, die eine entsprechende Notunterkunft betreiben. Für die Antragstellung sind der jährliche Rechnungsabschluss des Trägers sowie der Nachweis einer Fachaufsicht vorzulegen. Die kontinuierliche Ausrichtung und Finanzierung dieser Förderung trägt dazu bei, dass hilfsbedürftige Jugendliche rund um die Uhr einen geschützten Ort mit umfassender Betreuung erhalten und so nachhaltig vor Obdachlosigkeit bewahrt werden.

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