Zuschuss

Unterstützungsangebote für schwerhörige und gehörlose Menschen

Direkte Förderungen für Gebärdensprach- und Schriftdolmetschungen sowie weitere Unterstützungsleistungen für schwerhörige und gehörlose Menschen zur Erlangung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie für berufsbezogene Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen. Anträge jederzeit möglich.

Arbeit Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Das Programm dient der Unterstützung schwerhöriger und gehörloser Menschen bei der Erlangung von Arbeitsplätzen, der Sicherung bestehender Beschäftigungsverhältnisse sowie berufsbezogenen Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen durch Bereitstellung von Dolmetsch- und Assistenzleistungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Gebärdensprachdolmetschungen
  • Schriftdolmetschungen
  • Weitere Unterstützungen
  • Einsatz neuer Technologien

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit

Beschreibung

Das Förderprogramm richtet sich an schwerhörige und gehörlose Menschen in ganz Österreich und unterstützt sie bei der beruflichen Teilhabe. Durch gezielte Zuschüsse für Gebärdensprach- und Schriftdolmetschungen sowie den Einsatz neuer Technologien wird die Kommunikation am Arbeitsplatz ebenso erleichtert wie die Teilnahme an berufsbezogenen Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen. Ziel ist es, den Erwerb von Arbeitsplätzen zu fördern und bestehende Beschäftigungsverhältnisse nachhaltig zu sichern. Das Programm leistet einen Beitrag zur inklusiven Arbeitswelt, indem es alle notwendigen Assistenzleistungen bereitstellt und so die Chancengleichheit unabhängig von Hörbeeinträchtigungen stärkt.

Privatpersonen mit einer nachgewiesenen Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit können jederzeit einen Antrag stellen, da es sich um eine fortlaufende Fördermöglichkeit handelt. Gefördert werden ausdrücklich Aufwendungen für Dolmetschleistungen in Gebärdensprache und Schriftsprache sowie weitere Hilfestellungen, die den Einsatz innovativer Technologien umfassen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der direkt ausgezahlt wird und keine rückzahlbaren Darlehen beinhaltet. Durch die unbürokratische Antragstellung wird eine rasche Umsetzung ermöglicht, sodass schwerhörige und gehörlose Personen zeitnah die erforderlichen Unterstützungsleistungen erhalten, um ihre beruflichen Ziele zu erreichen und langfristig zu sichern.

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