Urlaub in den DPolG-Stiftungshäusern („Mit Urlaub machen helfen“)
Exklusive Buchungs- und Aufenthaltsmöglichkeit (mindestens eine Woche) in den DPolG-Stiftungshäusern in Fall, Lenggries oder Niedernach für Polizeibeschäftigte, Berufsfeuerwehren und Justizvollzugsbedienstete. Ihr Aufenthalt unterstützt zugleich die Stiftungsarbeit.
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Förderkriterien
Förderziel
Erholung und psychosoziale Unterstützung von Angehörigen von Blaulichtberufen und Justizvollzug durch kostenfreie oder stark vergünstigte Aufenthalte in naturnahen Stiftungshäusern.
Förderfähige Ausgaben
- Unterbringungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis Beschäftigung in Polizei, Berufsfeuerwehr, Rettungsdienst oder Justizvollzug
- Antrag auf mindestens einwöchigen Aufenthalt
- Mitgliedschaft bei der DPolG wird erfragt, ist aber nicht zwingend erforderlich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anfrageformular mit Kontaktdaten und Beschäftigungsnachweis
Bewertungskriterien
- Verfügbarkeit der Unterkunft
- Zugehörigkeit zur Zielgruppe
Beschreibung
Die Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft ermöglicht Angehörigen von Blaulichtberufen und Justizvollzugsdienst durch das Programm „Mit Urlaub machen helfen“ einen erholsamen Aufenthalt in naturnahen Stiftungshäusern in Bayern. Für mindestens eine Woche stehen barrierefreie Unterkünfte in Fall am Sylvensteinspeicher, im Luftkurort Lenggries oder am Südufer des Walchensees in Niedernach zur Verfügung. Die Initiative richtet sich an Polizeibeschäftigte, Berufsfeuerwehrleute, Rettungssanitäter:innen sowie Justizvollzugsbedienstete und bietet die Möglichkeit, nach belastenden Einsätzen neue Kraft zu schöpfen. Die Buchung erfolgt als Zuschussförderung – die Unterkunftskosten werden kostenfrei oder stark vergünstigt übernommen und fließen gleichzeitig in die Stiftungsarbeit zurück.
Für eine Antragstellung ist ein Nachweis der Beschäftigung im jeweiligen Blaulicht- oder Justizbereich sowie der Wunsch nach einem mindestens einwöchigen Aufenthalt erforderlich; eine Mitgliedschaft bei der DPolG ist willkommen, aber nicht zwingend. Ein ausgefülltes Anfrageformular mit Kontaktdaten und Beschäftigungsnachweis genügt, da Anträge jederzeit gestellt werden können. Die Entscheidung orientiert sich an der Verfügbarkeit der Unterkünfte und der Zugehörigkeit zur Zielgruppe. Dieses Förderangebot verbindet Erholung mit psychosozialer Unterstützung und leistet einen Beitrag zur Traumabewältigung und Stärkung der Einsatzfähigkeit von Einsatzkräften und Justiz-Mitarbeiter:innen.
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