Urlaub in den DPolG-Stiftungshäusern ("Mit Urlaub machen helfen")
Exklusiv für Beschäftigte von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Justizvollzug: Erholsame Aufenthalte in barrierefreien Stiftungshäusern am Sylvensteinsee, in Lenggries und am Walchensee. Buchung jederzeit möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Angebot von kostenfreien Urlaubsaufenthalten als Naturalleistung für Polizeibeschäftigte, Berufsfeuerwehren, Rettungssanitäter, Justizvollzugsbeschäftigte und deren Familien, um neue Kraft zu tanken und Erholung zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Unterbringung
- Verpflegung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anreise
- Nebenkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beschäftigung bei Polizei, Berufsfeuerwehr, Rettungsdienst oder Justizvollzugsdienst
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anfrageformular
Beschreibung
Die Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft ermöglicht exklusiv Beschäftigten und Versorgungsempfänger:innen von Polizei, Berufsfeuerwehren, Rettungsdiensten und Justizvollzugsdiensten sowie deren Familien kostenfreie Erholungsurlaube in drei barrierefreien Stiftungshäusern in Bayern. An drei idyllischen Standorten – am Sylvensteinsee, im Luftkurort Lenggries und am Walchensee – können Teilnehmer:innen für mindestens eine Woche neue Kraft tanken. Unterbringung und Verpflegung werden als Naturalleistung zu 100 % finanziert, sodass alleinreisende Erwachsene ebenso wie Familien mit Kindern in landschaftlich reizvoller Lage entspannen können. Die Häuser bieten moderne Ausstattung und sind ohne zeitliche Einschränkungen buchbar, wodurch sie sich optimal in private und berufliche Planungen einfügen.
Zur Antragstellung ist ein ausgefülltes Anfrageformular einzureichen. Förderberechtigt sind ausschließlich bei Polizei, Berufsfeuerwehr, Rettungsdienst oder Justizvollzug Beschäftigte bzw. Versorgungsempfänger:innen. Die Zuwendung erstreckt sich auf Unterkunft sowie Verpflegung, Reisekosten und weitere Nebenkosten bleiben unberücksichtigt. Anfragen und Buchungen sind das ganze Jahr über möglich, sodass eine individuelle Planung flexibel realisiert werden kann. Mit diesem Angebot verfolgt die gemeinnützige Stiftung das Ziel, Erholung und Gesundheitsförderung in anspruchsvollen Blaulichtberufen nachhaltig zu unterstützen. Interessierte finden alle notwendigen Informationen und das Antragsformular auf der Webseite der Stiftung.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.