Zuschuss

Verdichtung von Wärmeverteilnetzen

Förderung von Wärmeverdichtungsprojekten mit bis zu 25 Abnehmern und maximal 100 kW Nennwärmeleistung je Übergabestation. Antragstellung bis sechs Monate nach Rechnungslegung möglich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Fördermittel für den Anschluss von bis zu 25 Abnehmern mit maximal 100 kW Nennwärmeleistung je Übergabestation. Anerkannt werden Kosten für Anlagenteile im Eigentum des Förderwerbers, die für den Anschluss an ein Fernwärmenetz erforderlich sind.

Förderfähige Ausgaben

  • Übergabestation
  • Rohrleitungen
  • Grabungsarbeiten
  • Planungs- und Montagearbeiten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektrealisierung vor Antragstellung
  • Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungslegung der Hauptanlagenteile

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formular Abnehmerliste
  2. Formular zur Förderungsabrechnung
  3. Eingescannte Rechnungskopien für das Verdichtungsprojekt
  4. Eingescannte, unterfertigte Wärmelieferverträge für alle Abnehmer

Beschreibung

Das Programm „Verdichtung von Wärmeverteilnetzen“ fördert bundesweit in Österreich die effiziente Anbindung von bis zu 25 Abnehmer:innen an Fernwärmenetze mit einer maximalen Nennwärmeleistung von 100 kW je Übergabestation. Unterstützt werden Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände sowie sonstige Vereine, die bereits realisierte Projekte nach sechsmonatiger Rechnungslegung einreichen. Gefördert werden dabei ausschließlich Kosten für Anlagenteile im Eigentum der Antragstellenden, die für den Anschluss an das Fernwärmenetz notwendig sind. Dazu zählen insbesondere die Errichtung von Übergabestationen, Verlegung von Rohrleitungen, Grabungsarbeiten sowie erforderliche Planungs- und Montageleistungen. Die Gewährung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe sich nach den eingereichten Kostenprofilen richtet. Durch die Konzentration auf Verdichtungsmaßnahmen leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz.

Für die Antragstellung muss das Projekt bereits umgesetzt sein, und die Einreichung der Unterlagen hat innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungslegung der Hauptanlagenteile zu erfolgen. Geforderte Dokumente umfassen eine Abnehmer:innenliste, das Formular zur Förderungsabrechnung, eingescannte Kopien der Rechnungen sowie unterfertigte Wärmelieferverträge für alle angebundenen Abnehmer:innen. Der Förderprozess läuft elektronisch über die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, die im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die Antragsabwicklung übernimmt. Mit der Förderung werden nicht nur technische Auflagen erfüllt, sondern auch die regionale Wärmewende konsequent vorangetrieben. Interessierte Organisationen können fortlaufend Anträge stellen und somit ihre Bestandsnetze nachhaltig optimieren.

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